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Bewerbungsfenster für das Kommissionspraktikum öffnet sich und erweitert den Zugang für Berufsschulabsolventen und Bewerber außerhalb des Landes

Juli 23, 2026
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Bewerbungsfenster für das Kommissionspraktikum öffnet sich und erweitert den Zugang für Berufsschulabsolventen und Bewerber außerhalb des Landes
Brüssel – 22. Juli 2026. Die Europäische Kommission hat heute die Bewerbungsphase für das „Blue Book“-Praktikum im März 2027 eröffnet und begrüßt erstmals ausdrücklich Absolventen beruflicher Aus- und Weiterbildung (VET). Die kürzlich verabschiedeten neuen Regelungen zielen darauf ab, den Talentpool der EU-Institutionen zu diversifizieren und die Arbeitsmarktrealitäten in Mitgliedstaaten wie Belgien besser abzubilden, wo duale Ausbildungsgänge immer beliebter werden.

Nach dem überarbeiteten Rahmen sind auch Bewerber mit im Ausland erworbener Qualifikation, die sich vorübergehend in Belgien aufhalten – etwa als mitziehende Ehepartner oder Partner von EU-Mitarbeitenden – zugelassen, sofern sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Die Kommission hat zudem klargestellt, dass erfolgreiche Bewerber die Erstattung einer Rückreise von jeder EU-Hauptstadt nach Brüssel oder Luxemburg beantragen können, was die Umzugslogistik für bereits in Belgien tätige Personen erleichtert.

Bewerbungsfenster für das Kommissionspraktikum öffnet sich und erweitert den Zugang für Berufsschulabsolventen und Bewerber außerhalb des Landes


Für Arbeitgeber, die innergemeinschaftliche Graduiertenprogramme anbieten, eröffnet die Änderung eine neue mobilitätsfreundliche Möglichkeit: Ein fünfmonatiger Einsatz belgischer VET-Absolventen bei der Kommission kann als anerkannte internationale Erfahrung in vielen Talentförderprogrammen gewertet werden.

Einwanderungsrechtliche Experten weisen darauf hin, dass Praktikanten in Belgien unter die „Sonderkategorie des Aufenthalts“ fallen und von der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Langzeitvisagebühr von 250 € befreit sind. Die Bewerbungsfrist endet am 4. September 2026. Personalverantwortliche sollten Interessierte frühzeitig informieren, da unterstützende Dokumente – darunter Gleichwertigkeitsbescheinigungen für Nicht-EU-Abschlüsse – bereits bei der Bewerbung hochgeladen werden müssen.
Quelle: European Commission – DG Employment press release

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