
Der Flughafen Brüssel Süd Charleroi gab am 22. Juli 2026 eine ungewöhnlich deutliche Warnung heraus: Italienische und griechische Staatsangehörige, die in Belgien leben oder das Land besuchen und noch den alten Papierausweis besitzen, werden ab dem 3. August nicht mehr zum Boarding zugelassen. Die Warnung folgt einer stillschweigenden, aber weitreichenden EU-Verordnung aus dem Jahr 2019, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, unsichere Ausweisdokumente durch biometrisch gesicherte Plastikkarten zu ersetzen. Italien schafft den Papierausweis komplett ab; Griechenland wird ihn bis 2027 nur noch für den Inlandsgebrauch zulassen, nicht jedoch für grenzüberschreitende Reisen. Ab dem 3. August wird nur noch die neue elektronische Identitätskarte (EIC) mit eingebettetem Chip und QR-Code an Check-in-Schaltern und Schengen-Grenzkontrollen akzeptiert. Charleroi warnt frühzeitig, um Szenen zu vermeiden, in denen Urlauber „hier den Sommer über festsitzen“. Auch der Flughafen Brüssel wird in den kommenden Tagen ähnliche Hinweise veröffentlichen.
Die praktische Auswirkung ist erheblich: Rund 120.000 Italiener und 30.000 Griechen sind in Belgien als Einwohner registriert; Tausende weitere pendeln saisonal. Fluggesellschaften mit Verbindungen nach Südeuropa müssen ihr Personal neu schulen und ihre Dokumentenprüfungs-Apps aktualisieren. Arbeitgeber sollten ihre im Ausland lebenden Mitarbeiter, die eine Heimreise planen, auf die Änderung hinweisen; eine belgische Aufenthaltserlaubnis allein ist kein Reisedokument. Italienische Staatsbürger im Ausland können die EIC ab dem 1. Juni in jeder italienischen Gemeinde beantragen, griechische Staatsbürger müssen einen Termin bei Polizeidienststellen in Griechenland vereinbaren. Die Bearbeitungszeiten variieren von 24 Stunden in städtischen Gebieten Italiens bis zu zehn Tagen auf beliebten griechischen Inseln – gerade in der Hochsaison vor der Abreise – weshalb Mobilitätsplaner Pufferzeiten einplanen sollten.
Der Vorfall zeigt, wie EU-Sicherheitsvorschriften Jahre nach ihrer Einführung plötzlich Wirkung zeigen können. Unternehmen, die grenzüberschreitende Mitarbeiterbewegungen über Belgien organisieren, sollten einen Compliance-Kalender für Dokumentenablaufdaten führen und sicherstellen, dass Reisende rechtzeitig informiert werden, um teure Last-Minute-Umbuchungen zu vermeiden.
Die praktische Auswirkung ist erheblich: Rund 120.000 Italiener und 30.000 Griechen sind in Belgien als Einwohner registriert; Tausende weitere pendeln saisonal. Fluggesellschaften mit Verbindungen nach Südeuropa müssen ihr Personal neu schulen und ihre Dokumentenprüfungs-Apps aktualisieren. Arbeitgeber sollten ihre im Ausland lebenden Mitarbeiter, die eine Heimreise planen, auf die Änderung hinweisen; eine belgische Aufenthaltserlaubnis allein ist kein Reisedokument. Italienische Staatsbürger im Ausland können die EIC ab dem 1. Juni in jeder italienischen Gemeinde beantragen, griechische Staatsbürger müssen einen Termin bei Polizeidienststellen in Griechenland vereinbaren. Die Bearbeitungszeiten variieren von 24 Stunden in städtischen Gebieten Italiens bis zu zehn Tagen auf beliebten griechischen Inseln – gerade in der Hochsaison vor der Abreise – weshalb Mobilitätsplaner Pufferzeiten einplanen sollten.
Der Vorfall zeigt, wie EU-Sicherheitsvorschriften Jahre nach ihrer Einführung plötzlich Wirkung zeigen können. Unternehmen, die grenzüberschreitende Mitarbeiterbewegungen über Belgien organisieren, sollten einen Compliance-Kalender für Dokumentenablaufdaten führen und sicherstellen, dass Reisende rechtzeitig informiert werden, um teure Last-Minute-Umbuchungen zu vermeiden.
Quelle: The Brussels Times
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