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Tour de France richtet am 22. Juli temporäre Flugverbotszone über Chambéry ein

Juli 23, 2026
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Tour de France richtet am 22. Juli temporäre Flugverbotszone über Chambéry ein
Die französische Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) hat die SUP AIP 148/26 veröffentlicht, die für die 17. Etappe der Tour de France am 22. Juli eine temporäre Sperrzone (ZRT) rund um Chambéry einrichtet. Diese ist von 11:05 bis 13:20 Ortszeit aktiv. Die Zone erstreckt sich eine nautische Meile beidseitig der Rennstrecke und reicht vom Boden bis zu 2.000 Fuß über Grund. Ausgenommen sind nur akkreditierte Übertragungshubschrauber, staatliche Flugzeuge im Sicherheitsdienst sowie Einsatzkräfte. Der gesamte allgemeine Luftverkehr, sowohl VFR als auch IFR, muss die Zone meiden oder eine spezielle Freigabe einholen. Die Standard-Anflugverfahren für Chambéry (LFLB) und Genf bleiben zwar bestehen, können jedoch Warteschleifen mit einer Verzögerung von 10 bis 15 Minuten erfordern. Geschäftsreisende, die zu alpinen Resorts oder Technologieparks in Grenoble fliegen, müssen ihre Flugpläne neu einreichen und Passagierinformationen aktualisieren. Bei Nichtbeachtung droht eine Abfangaktion durch die französische Luft- und Raumfahrtstreitkraft, die mit einer Mirage 2000 über dem Gebiet patrouilliert. Auch Reisende am Boden sollten beachten, dass die SNCF-Regionalbahnlinie Aix-les-Bains–Chambéry nach einem geänderten Fahrplan verkehrt und die Autobahnausfahrt 14 der A41 zwischen 10:30 und 14:00 Uhr gesperrt ist. Zeitkritische Transporte sollten alternative Routen über Lyon Saint-Exupéry oder Annecy wählen.
Quelle: Service de l’Information Aéronautique (DGAC)

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