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Französisches Kabinett bestätigt Sozialversicherungsangleichung für Mayotte und ebnet Weg für reibungslose Auslandseinsätze im Indischen Ozean-Departement

Juli 23, 2026
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Französisches Kabinett bestätigt Sozialversicherungsangleichung für Mayotte und ebnet Weg für reibungslose Auslandseinsätze im Indischen Ozean-Departement
Bei seiner wöchentlichen Sitzung am 22. Juli 2026 hat der französische Ministerrat eine Verordnung verabschiedet, die Mayotte ab dem 1. Januar 2028 in den allgemeinen Sozialversicherungscode des französischen Festlands integriert. Die Reform – der letzte Baustein des Programmgesetzes 2025 zur Neugestaltung von Mayotte – bringt die Regelungen zu Gesundheitsversorgung, Renten, Arbeitslosenversicherung und Familienleistungen in Einklang mit denen des französischen Mutterlands und hebt Sonderregelungen bis 2036 schrittweise auf. Für Manager im Bereich globale Mobilität beseitigt die Maßnahme ein langjähriges Compliance-Problem. Bisher benötigten entsandte Mitarbeiter auf Mayotte spezielle Versicherungsvereinbarungen, da die Insel ein hybrides System aus französischen und lokalen Vorschriften nutzte. Mit Inkrafttreten des neuen Systems können entsandte Mitarbeiter (und ihre mitreisenden Familienangehörigen) im französischen Sozialversicherungssystem verbleiben, ohne doppelte Beiträge zahlen zu müssen, während Mahoranische Arbeitnehmer, die nach Frankreich oder in die EU entsandt werden, übertragbare Ansprüche erhalten. Die Angleichung erfolgt in drei Phasen: Ab 2026 gelten wichtige Anreize wie LODEOM-Lohnsteuerbefreiungen und eine erhöhte „prime d’activité“. Bis 2031 werden Mindestlohn (SMIC), Familienbeihilfen, Krankengeld und soziale Mindestleistungen vollständig harmonisiert; zwischen 2031 und 2036 werden verbleibende Ausnahmeregelungen für Mayotte aufgehoben und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge schrittweise erhöht. Die Regierung hat spezielle Beratungsstellen und gezielte Förderungen für lokale KMU angekündigt, um die Auswirkungen abzufedern. Multinationale Unternehmen in den französischen Überseegebieten – insbesondere in den Bereichen Logistik, Agrarwirtschaft, Telekommunikation und erneuerbare Energien – sollten ihre Entsendungsrichtlinien überprüfen, Kostenprognosetools aktualisieren und Vermittler über die bevorstehenden Änderungen bei den Pflichtversicherungsnachweisen (certificats de détachement) informieren. Auch HR-Teams wird empfohlen, Schattenabrechnungen zu überarbeiten, da Mahoranische Mitarbeiter, die vorübergehend in Frankreich arbeiten, künftig den regulären Quellensteuerregelungen unterliegen. Über die Compliance hinaus wird erwartet, dass die Maßnahme ausländische Investitionen fördert und Infrastrukturprojekte auf der Insel beschleunigt, was die Regierung als Grundlage für einen positiven Kreislauf aus Rechtssicherheit und wirtschaftlichem Wachstum sieht.
Quelle: info.gouv.fr – Compte rendu du Conseil des ministres

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