
Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte am 22. Juli 2026 eine Aktualisierung der Liste der Grenzübergangspunkte gemäß Artikel 2 Absatz 8 des Schengener Grenzkodex. Die Mitteilung (Referenz C/2026/3899) ergänzt Cannes-Mandelieu, Metz-Frescaty, Cherbourg Hafen, Chalon-Champforgeuil und Aix-les-Milles als autorisierte Außengrenzpunkte Frankreichs und streicht gleichzeitig temporäre Einträge, die mit den Olympischen Luftfeldern des Vorjahres verbunden waren. Für Luftfahrtunternehmen und Betreiber der Geschäftsaviation ist diese Änderung mehr als nur administrativ relevant. Drittstaatsangehörige dürfen biometrische Ein- und Ausreisekontrollen (EES) nur an autorisierten Grenzpunkten durchführen; Landungen an anderen Flughäfen können teure Umleitungen oder Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Passagier nach sich ziehen. Cannes-Mandelieu, seit langem beliebt bei Firmenjets, die den Tech-Cluster an der Côte d’Azur bedienen, kann nun Direktankünfte aus Großbritannien, den USA und dem Golfraum abfertigen, ohne dass ein Zwischenstopp in Nizza oder Marseille für die Einreiseformalitäten erforderlich ist. Reisebüros und Managementfirmen sollten ihre Buchungssysteme umgehend aktualisieren: Ab dem 1. August werden die neuen IATA-Zollstatuscodes in die Global Distribution Systems integriert. Multinationale Unternehmen mit eigenen Privatflugabteilungen müssen überarbeitete Schengen-APIS-Vorlagen einreichen, und das Flugpersonal sollte die neuen Grenzpunktcodes mitführen, um Verwirrungen bei Rampeninspektionen zu vermeiden. Der französische Zoll (DGDDI) begrüßt die Maßnahme und weist darauf hin, dass die Dezentralisierung der EES-Terminals auf Sekundärflughäfen die Belastung der Pariser Flughäfen in der geschäftigen Sommerzeit verringert. Der Verband der Geschäftsaviation EBAA lobte die Entscheidung und betonte, dass sie die Infrastruktur an die Mobilitätsbedürfnisse der europäischen Innovationsachsen anpasst.
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