
Die Einwanderungsrechtskanzlei Clarkslegal hat bestätigt, dass das Innenministerium am 6. Juli stillschweigend einen Prioritätsservice für britische Staatsbürgerschaftsanträge eingeführt hat, dessen Details erst am 23. Juli veröffentlicht wurden. Für zusätzliche 500 Pfund erhalten Anträge auf Einbürgerung oder Registrierung, die als „einfach“ eingestuft werden, eine Entscheidung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der Biometrics-Abgabe – im Vergleich zur üblichen Wartezeit von sechs Monaten. Dieser Service entspricht den bereits für Visa verfügbaren Premium-Verfahren und richtet sich an international mobile Führungskräfte, die einen britischen Pass benötigen, um globale Einsätze oder häufige Reisen zu ermöglichen. Die Voraussetzungen – Wohnsitz, guter Leumund, Englischkenntnisse und der Life in the UK Test – bleiben unverändert. Die Gebühr garantiert Geschwindigkeit, nicht Nachsicht; komplexe Fälle können weiterhin verzögert werden, wenn zusätzliche Nachweise verlangt werden. Arbeitgeber, die leitende Angestellte zur Vermeidung wiederholter Visaverlängerungen bei der Staatsbürgerschaft unterstützen, sollten die Zusatzgebühr einplanen und die separate Zeit für die Buchung einer Einbürgerungszeremonie berücksichtigen. Experten rechnen mit hoher Nachfrage von Bewerbern mit beruflichen Fristen, warnen jedoch, dass der Service ausgesetzt werden könnte, wenn die Antragszahlen die Kapazitäten des Innenministeriums übersteigen – wie es 2023 beim Super-Priority-Visa-Verfahren der Fall war.
Quelle: Clarkslegal LLP
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Großbritannien.Mehr von Großbritannien
Alle anzeigen
Der Migration Advisory Committee empfiehlt die erste vorläufige Engpassliste mit 28 mittelqualifizierten Berufen
UKVI veröffentlicht neue Richtlinien, die Reisende verpflichten, ihren Aufenthaltsstatus gegenüber Fluggesellschaften nachzuweisen