
Die britische Innenbehörde UK Visas and Immigration (UKVI) hat neue Richtlinien veröffentlicht, die alle Visuminhaber, eVisa-Inhaber und Besucher mit elektronischer Reisegenehmigung (ETA) dazu auffordern, sicherzustellen, dass ihre Fluggesellschaft ihren Status vor dem Abflug nach Großbritannien überprüfen kann. Die am 23. Juli 2026 veröffentlichte Mitteilung erklärt, dass Fluggesellschaften sowie Fähr- und Bahnunternehmen nun automatisierte Prüfungen gegen das staatliche „Permission to Travel“-System durchführen. Stimmen die Daten in der Buchung eines Passagiers nicht mit den Informationen im UKVI-Konto oder der ETA-Datenbank überein, kann dem Reisenden das Boarding verweigert werden.
Die Richtlinie führt die Reisenden durch die praktischen Schritte: Inhaber eines digitalen eVisums werden aufgefordert, sich in ihr UKVI-Konto einzuloggen, neue Passdaten zu aktualisieren und einen sogenannten Share-Code zu generieren, falls das System der Fluggesellschaft die Daten nicht automatisch abgleicht. Wer noch physische Dokumente besitzt (zum Beispiel eine ältere Vignette oder ein Crown-Dependency-Visum, das vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurde), muss diese zusammen mit einem gültigen Reisepass beim Check-in vorlegen.
Die Seite erinnert außerdem Doppelstaatsbürger daran, möglichst mit einem britischen oder irischen Pass zu reisen, und listet alternative Nachweise auf, die im Notfall von den Beförderern akzeptiert werden können. Für die Beförderer ist die Botschaft ebenso klar: Sie sind dafür verantwortlich, nur korrekt dokumentierte Passagiere an Bord zu lassen und müssen bei Unsicherheiten das Carrier Support Hub der Regierung kontaktieren. Die im Februar verdoppelten Bußgelder für das Befördern unzureichend dokumentierter Passagiere haben die meisten Fluggesellschaften bereits dazu veranlasst, ihre Dokumentenprüfungen zu verschärfen.
Die neuen Richtlinien formalisieren somit die operative Praxis und verlagern die Verantwortung auf die Reisenden, ihre digitalen Daten stets aktuell zu halten. Aus Sicht der Geschäftsreisemobilität ist dies ein Weckruf für Mobility Manager: Mitarbeitende, die nach Passverlängerungen den Pass wechseln, Absolventen, deren Status von BRP auf eVisa umgestellt wurde, sowie Inhaber des EU Settlement Scheme mit geänderten Ausweisen müssen ihre UKVI-Kontodaten in Echtzeit aktualisieren. Andernfalls drohen verpasste Flüge, Projektverzögerungen und teure Last-Minute-Umbuchungen. Unternehmen werden daher dringend empfohlen, eine „UKVI-Konto-Prüfung“ in ihre Vorreise-Checklisten aufzunehmen und ihre Mitarbeitenden darin zu schulen, wie sie am Flughafen Share-Codes auf dem Smartphone generieren.
Langfristig unterstreichen die Richtlinien den Vorstoß der Regierung zu einer vollständig digitalen Grenzkontrolle. Mit dem Auslaufen physischer Dokumente und der flächendeckenden ETA-Kontrolle ab November wird der digitale Status zunehmend darüber entscheiden, ob ein Reisender überhaupt einchecken kann. Unternehmen, die den Statusabgleich noch nicht in ihre Reisegenehmigungsprozesse integriert haben, werden bald feststellen, dass die Grenze bereits beim Buchungstool beginnt – und nicht erst bei der Einwanderungskontrolle.
Die Richtlinie führt die Reisenden durch die praktischen Schritte: Inhaber eines digitalen eVisums werden aufgefordert, sich in ihr UKVI-Konto einzuloggen, neue Passdaten zu aktualisieren und einen sogenannten Share-Code zu generieren, falls das System der Fluggesellschaft die Daten nicht automatisch abgleicht. Wer noch physische Dokumente besitzt (zum Beispiel eine ältere Vignette oder ein Crown-Dependency-Visum, das vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurde), muss diese zusammen mit einem gültigen Reisepass beim Check-in vorlegen.
Die Seite erinnert außerdem Doppelstaatsbürger daran, möglichst mit einem britischen oder irischen Pass zu reisen, und listet alternative Nachweise auf, die im Notfall von den Beförderern akzeptiert werden können. Für die Beförderer ist die Botschaft ebenso klar: Sie sind dafür verantwortlich, nur korrekt dokumentierte Passagiere an Bord zu lassen und müssen bei Unsicherheiten das Carrier Support Hub der Regierung kontaktieren. Die im Februar verdoppelten Bußgelder für das Befördern unzureichend dokumentierter Passagiere haben die meisten Fluggesellschaften bereits dazu veranlasst, ihre Dokumentenprüfungen zu verschärfen.
Die neuen Richtlinien formalisieren somit die operative Praxis und verlagern die Verantwortung auf die Reisenden, ihre digitalen Daten stets aktuell zu halten. Aus Sicht der Geschäftsreisemobilität ist dies ein Weckruf für Mobility Manager: Mitarbeitende, die nach Passverlängerungen den Pass wechseln, Absolventen, deren Status von BRP auf eVisa umgestellt wurde, sowie Inhaber des EU Settlement Scheme mit geänderten Ausweisen müssen ihre UKVI-Kontodaten in Echtzeit aktualisieren. Andernfalls drohen verpasste Flüge, Projektverzögerungen und teure Last-Minute-Umbuchungen. Unternehmen werden daher dringend empfohlen, eine „UKVI-Konto-Prüfung“ in ihre Vorreise-Checklisten aufzunehmen und ihre Mitarbeitenden darin zu schulen, wie sie am Flughafen Share-Codes auf dem Smartphone generieren.
Langfristig unterstreichen die Richtlinien den Vorstoß der Regierung zu einer vollständig digitalen Grenzkontrolle. Mit dem Auslaufen physischer Dokumente und der flächendeckenden ETA-Kontrolle ab November wird der digitale Status zunehmend darüber entscheiden, ob ein Reisender überhaupt einchecken kann. Unternehmen, die den Statusabgleich noch nicht in ihre Reisegenehmigungsprozesse integriert haben, werden bald feststellen, dass die Grenze bereits beim Buchungstool beginnt – und nicht erst bei der Einwanderungskontrolle.
Quelle: GOV.UK – UK Visas & Immigration
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