
Die Grenzpolizei Schlesien in Sosnowiec bestätigte am 23. Juli die Abschiebung eines 19-jährigen ukrainischen Staatsbürgers, der betrunken mit einem gestohlenen Fahrzeug gegen einen privaten Zaun gefahren war. Auf Antrag der Polizei erließ die Grenzpolizei eine Verwaltungsabschiebung und begleitete die Person zur Grenze, wobei ihm für sechs Jahre die Wiedereinreise nach Polen oder in ein Schengen-Land untersagt wurde. Zwei Komplizen, ebenfalls ukrainische Staatsbürger mit mehreren Diebstahlsverurteilungen, erhielten Einreiseverbote von fünf bzw. sechs Jahren; einer von ihnen befindet sich weiterhin in einer bewachten Haftanstalt, bis ihm Reisedokumente ausgestellt werden. Obwohl der Fall individuell ist, zeigt er Polens geringe Toleranz gegenüber ausländischen Bewohnern, die gegen öffentliche Ordnung verstoßen – ein wichtiger Aspekt, den Unternehmen bei der Entsendung junger Mitarbeiter oder Zeitarbeiter berücksichtigen müssen. Der Vorfall erinnert zudem daran, dass schwerwiegende Straftaten langfristige Mobilitätseinschränkungen nach sich ziehen können, die über Polen hinaus gelten. Arbeitgeber sollten daher während der Einführungsveranstaltungen klare Informationen zu den polnischen Alkoholgrenzwerten (0,02 % Blutalkohol) und Verkehrsregeln geben und sicherstellen, dass lokal eingestellte Fahrer gültige, in der EU anerkannte Führerscheine besitzen.
Quelle: Śląski Border Guard
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