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Indien hebt die Gebühren für Geschäfts- und Arbeitsvisa für 48 am wenigsten entwickelte Länder abgeschafft

Juli 26, 2026
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Indien hebt die Gebühren für Geschäfts- und Arbeitsvisa für 48 am wenigsten entwickelte Länder abgeschafft
Das Außenministerium veröffentlichte am 24. Juli 2026 stillschweigend ein Update, das bestätigt, dass Staatsangehörige aller 48 von den Vereinten Nationen als am wenigsten entwickelte Länder (LDC) eingestuften Staaten künftig keine Visagebühren mehr für die Beantragung von Geschäfts- oder Arbeitsvisa für Indien zahlen müssen. Die Maßnahme, die erstmals beim India-Africa Growth Summit im Juni diskutiert wurde, ist nun offiziell in Kraft und wurde bereits an indische Botschaften weltweit kommuniziert. Der Verzicht gilt für Nachbarländer wie Afghanistan, Bangladesch, Bhutan und Nepal sowie wichtige afrikanische Partner wie Äthiopien, Tansania, Uganda und Sambia. Antragsteller müssen weiterhin die üblichen Unterlagen einreichen und die Einwanderungssicherheitskontrollen bestehen, jedoch entfällt die staatliche Gebühr von 12.000 bis 45.000 INR (120 bis 300 USD, je nach Gültigkeitsdauer); lediglich der Zuschlag von 4.500 INR (60 USD) für den Indian Community Welfare Fund bleibt gegebenenfalls bestehen. Für multinationale Unternehmen beseitigt die Änderung eine Kostenhürde, die kleine Zulieferer und Projektauftragnehmer oft davon abhielt, Mitarbeiter nach Indien zu entsenden. Handelsverbände in Nairobi, Dhaka und Phnom Penh erklärten gegenüber Global Mobility News, dass der Verzicht das Entsenden von Ingenieuren und Vertriebsteams für kurzfristige Projekte „deutlich günstiger“ mache, insbesondere bei mehrfachen Einreisen über fünf Jahre. Indische Projektträger profitieren gleichzeitig von einem schnelleren Zugang zu ausländischen Technikern, da Infrastruktur-, Erneuerbare-Energien- und Bauprojekte die lokale Personaldecke übersteigen. Praktisch sollten Mobility-Manager ihre Budgetvorlagen aktualisieren und Drittanbieter informieren: VFS Global und andere Dienstleister erheben weiterhin eigene Servicegebühren, die staatliche Gebühr darf jedoch nicht mehr auf Rechnungen erscheinen. Reisende sollten zudem daran erinnert werden, dass biometrische Daten und gegebenenfalls Ebola-Selbsterklärungsformulare vor der Abreise weiterhin ausgefüllt werden müssen. Die Gebührenbefreiung ergänzt Indiens umfassendere „Neighbourhood First“- und „Global South“-Diplomatie und ergänzt die Ausweitung der e-Visa-Berechtigung auf über 190 Länder. Beamte deuteten an, dass bei starker Nachfrage in den nächsten sechs Monaten weitere Anreize folgen könnten, etwa bevorzugte Bearbeitung für Staatsangehörige der LDCs.
Quelle: Embassy of India – Budapest (official update replicated across missions)

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