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EU klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem, da automatisierte Grenzkontrollen chinesische Reisende betreffen

Juli 28, 2026
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EU klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem, da automatisierte Grenzkontrollen chinesische Reisende betreffen
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission veröffentlichte am 27. Juli neue Richtlinien, die klären, welche Reisenden von der biometrischen Registrierung im Entry/Exit-System (EES) der EU ausgenommen sind. Das EES ist seit dem 10. April 2026 an allen externen Schengen-Grenzen voll funktionsfähig. Es erfasst Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen von Kurzzeitbesuchern aus Nicht-EU-Staaten und berechnet automatisch die verbleibenden Schengen-Tage, wodurch manuelle Passstempel ersetzt werden. Von der Registrierung ausgenommen sind unter anderem Inhaber von Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln, Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern mit Aufenthaltstiteln sowie Staatsangehörige von Kleinstaaten wie Andorra oder Monaco. Chinesische Geschäftsreisende mit gültigem Visum der Kategorie „D“ oder EU-Aufenthaltstitel können daher die EES-Kioske umgehen und direkt zur regulären Dokumentenkontrolle gehen, während die Mehrheit der Einreisenden mit Schengen-C-Visa bei der ersten Ankunft biometrisch erfasst werden muss. Seit dem Start wurden über 145 Millionen Grenzübertritte im System registriert. Fluggesellschaften aus China, darunter Air China, China Eastern und Hainan Airlines, übermitteln bereits vor Abflug Daten an die Grenzbehörden, um Engpässe zu reduzieren. Dennoch berichten Reisende vom Flughafen Beijing Capital weiterhin von Wartezeiten von bis zu 40 Minuten an stark frequentierten Drehkreuzen wie Frankfurt und Paris CDG. Eine mobile Vorregistrierung für Vielflieger ist für das vierte Quartal 2026 geplant, sobald die zugehörige Smartphone-App die Datenschutzprüfungen bestanden hat. Firmen-Mobilitätsteams sollten ihre Reisehinweise aktualisieren: Erstbesucher im Schengen-Raum müssen mehr Zeit für Anschlussflüge einplanen und sicherstellen, dass ihre Pässe mindestens zwei freie Seiten für den EES-Aufkleber enthalten. Expatriates mit Aufenthaltstiteln sollten die physische Karte mitführen, auch wenn die lokale Polizei eine digitale Version ausgestellt hat, da Grenzbeamte Screenshots möglicherweise noch nicht akzeptieren.
Quelle: European Commission – Migration & Home Affairs

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