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Mumbai Customs aktualisiert Regeln für unbeaufsichtigtes Gepäck; verlängert Frist für Voranmeldungen von Sendungen

Juli 28, 2026
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Mumbai Customs aktualisiert Regeln für unbeaufsichtigtes Gepäck; verlängert Frist für Voranmeldungen von Sendungen
Die Zollbehörde Mumbai Zone III hat am 27. Juli 2026 stillschweigend ihre Richtlinien für das Zentrum für unbeaufsichtigtes Gepäck überarbeitet und bietet damit indischen Rückkehrern aus dem Ausland mehr Flexibilität. Nach der neuen Regelung dürfen persönliche Gegenstände bis zu zwei Monate vor der Ankunft des Reisenden in Indien eingeführt werden – und in begründeten Fällen mit Genehmigung eines stellvertretenden oder assistierenden Kommissars sogar bis zu einem Jahr danach.

Die Mitteilung vereinfacht zudem den Prozess der Einreichung des Gepäckdeklarationsformulars (BDF), indem lizensierte Zollagenten die Unterlagen vor Ankunft der Fracht elektronisch einreichen dürfen. Dies reduziert die Warteschlangen im gebundenen Lagerhaus von Nhava Sheva erheblich. Für global mobile Mitarbeiter, die nach Mumbai umziehen, bedeutet dies, dass Haushaltswaren früher verschickt werden können, sodass sie direkt nach der Ankunft im Büro einsatzbereit sind.

Mumbai Customs aktualisiert Regeln für unbeaufsichtigtes Gepäck; verlängert Frist für Voranmeldungen von Sendungen


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die explizite Erwähnung des Carnet de Passage (CPD) für die vorübergehende Einfuhr von Privatfahrzeugen. Rückkehrende Expatriates können ihre im Ausland zugelassenen Autos nun unter CPD ohne Zollgebühren nach Indien einführen, sofern das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten (verlängerbar auf ein Jahr) wieder ausgeführt wird. Leasingfirmen begrüßen diese Klarstellung, da sie Mumbai mit den bereits gängigen Praktiken an den Häfen Chennai und Cochin in Einklang bringt.

Obwohl die Rundschreiben nur für Mumbai gelten, erwarten Logistikanbieter, dass andere Zonen dieses Modell übernehmen, um Gleichbehandlung zu gewährleisten. Mobility-Teams sollten ihre Umzugshandbücher aktualisieren und die Entsandten darauf hinweisen, dass bei Verzögerungen durch Krankheit, Reiseunterbrechungen oder „gestörte Bedingungen“ die einjährige Frist beantragt werden kann.

Wer die neuen Fristen nicht einhält, riskiert weiterhin Lagergebühren und Strafzahlungen, weshalb eine vorausschauende Planung mit Spediteuren entscheidend bleibt. Erste Anwender berichten, dass Zollbeamte die vorzeitigen elektronischen Einreichungen nun innerhalb von 48 Stunden bearbeiten – eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Bearbeitungszeit von sieben Tagen.
Quelle: Mumbai Customs Zone III – Unaccompanied Baggage Centre

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