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Shanghai klärt in neuem FAQ die Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnisse „Unternehmertum“

Juli 29, 2026
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Shanghai klärt in neuem FAQ die Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnisse „Unternehmertum“
Die Exit-Entry-Verwaltungsgesellschaft Shanghais hat am 28. Juli stillschweigend ihre englischsprachige FAQ-Seite aktualisiert und darin erstmals detailliert festgelegt, wer eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Unternehmertum“ beantragen kann. Diese Klarstellung reagiert auf monatelange Verwirrung bei Start-ups und Risikokapitalgebern darüber, ob China tatsächlich ein eigenständiges „Entrepreneur-Visum“ anbietet.

Laut der neuen Richtlinie gibt es weiterhin keine spezielle Kategorie „Entrepreneur-Visum“. Ausländische Staatsangehörige, die in der Stadt ein Unternehmen gründen möchten, können jedoch eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten (Innovation & Unternehmertum) erhalten, wenn sie einer der folgenden Gruppen angehören: frisch graduierte ausländische Studierende chinesischer Universitäten, Investoren, die ein Projekt in einem der Schlüsselentwicklungsbereiche Shanghais starten, Absolventen (innerhalb von zwei Jahren) weltbekannter Universitäten sowie Kernmitglieder von staatlich anerkannten Innovationsteams. Auch Postdoktoranden, die in Shanghaier Laboren forschen, sind berechtigt.

Shanghai klärt in neuem FAQ die Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnisse „Unternehmertum“


Die FAQ betont, dass Antragsteller einen tragfähigen Geschäftsplan, einen Nachweis über mindestens 100.000 RMB eingetragenes Kapital (oder eine gleichwertige Finanzierungszusage) und in den meisten Fällen ein Schreiben eines in Shanghai registrierten Gastunternehmens oder Inkubators vorlegen müssen. Die Bearbeitung erfolgt durch die Ausländerbehörden der jeweiligen Bezirke; offiziell beträgt die Bearbeitungszeit 15 Arbeitstage, doch berichten Praktiker von Genehmigungen bereits nach einer Woche bei vollständigen Unterlagen.

Für Teams im Bereich Unternehmensmobilität beseitigt das Update erhebliche Unsicherheiten. Ausländische Gründer, die zuvor mehrfach mit 60-Tage-F-Visa eingereist sind, können nun auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis mit mehrfacher Einreise umsteigen, die zudem Angehörigen die Beantragung von S2-Visa ermöglicht. Arbeitgeber können diesen Weg auch nutzen, um Forschungspersonal zwischen dem Studienabschluss und der Ausstellung einer regulären Z-Arbeitsgenehmigung an Bord zu halten, sobald das Start-up Investitionen erhält.

Empfohlene Maßnahmen: (1) prüfen, ob die Universität des Antragstellers auf der Liste der „Schlüsseluniversitäten“ Shanghais steht oder zu den Top 200 weltweit gehört; (2) eine Vereinbarung über Inkubation oder Büroanmietung in Shanghai vorbereiten; (3) die obligatorischen Kosten für medizinische Untersuchungen und Versicherungen während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis einplanen. Ein frühzeitiger Kontakt mit den lokalen Bezirksbehörden ist ratsam, da die Auslegung des Begriffs „Innovationsprojekt“ je nach Zone variieren kann.
Quelle: Shanghai Municipal Government (english.shanghai.gov.cn)

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