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Frankreich erhöht finanzielle Mindestanforderungen für Studentenvisa vor dem Studienjahr 2026/27

Juli 29, 2026
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Frankreich erhöht finanzielle Mindestanforderungen für Studentenvisa vor dem Studienjahr 2026/27
Frankreich hat kurz vor Beginn der Hauptsaison für Visaanträge stillschweigend die finanziellen Anforderungen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern verschärft. In einer am 28. Juli 2026 veröffentlichten Mitteilung bestätigten mehrere Campus France-Büros – darunter auch in Singapur –, dass ab dem 1. August 2026 Bewerber für ein französisches Langzeitstudentenvisum (VLS-TS) nun monatlich mindestens 877,50 € nachweisen müssen, statt wie bisher 615 €. Dieser neue Betrag entspricht 75 % des gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) in Frankreich, der am 1. Mai angehoben wurde. Obwohl die Änderung bereits im Dekret 2026-526 vom 22. Juni 2026 angekündigt wurde, hatten viele Konsulate bis diese Woche noch die alte Summe auf ihren Webseiten stehen.

Der Anstieg um 43 % bedeutet, dass ein angehender Bachelor-Student eines dreijährigen Studiengangs nun etwa 31.600 € an garantierten Mitteln vorweisen muss, statt bisher 22.100 €. Akzeptierte Nachweise reichen von Kontoauszügen und Stipendien bis hin zu notariell beglaubigten Bürgschaften der Eltern; teilweise können Unterkunfts- oder Essenszuschüsse den Betrag im Einzelfall reduzieren. Behörden warnen jedoch, dass unzureichend finanzierte Anträge grundsätzlich abgelehnt werden. Konsularquellen zufolge soll die höhere Hürde steigende Ausfallraten bei Krankenversicherungs- und Mietzahlungen eindämmen und „fiktive“ Einschreibungen verhindern, die als Tarnung für illegale Beschäftigung dienen.

Frankreich erhöht finanzielle Mindestanforderungen für Studentenvisa vor dem Studienjahr 2026/27


Französische Universitäten begrüßen die Klarheit, befürchten jedoch, dass die Maßnahme talentierte Studierende aus einkommensschwächeren Ländern abschrecken könnte, gerade jetzt, wo die Rekrutierung außerhalb der EU ausgeweitet wird. Mehrere Hochschulen planen daher eine Ausweitung von Härtefonds; Sciences Po kündigte bereits einen Notfallfonds in Höhe von 1,5 Millionen Euro für das Studienjahr 2026/27 an. Für multinationale Arbeitgeber mit Graduate-Rotationsprogrammen verlängert die neue Regel die Vorlaufzeiten: Personalabteilungen müssen Zulagenregelungen anpassen und bei der Förderung von Trainees stärkere finanzielle Garantien ausstellen.

Mobilitätsmanager sollten Kandidaten, die noch keinen Antrag gestellt haben, informieren – Anträge, die bis zum 31. Juli eingereicht wurden, werden noch nach der alten Grenze von 615 € bewertet. Campus France empfiehlt Bewerbern, vor dem biometrischen Termin aktualisierte Finanznachweise in ihrem France-Visas-Konto hochzuladen, um Terminverschiebungen zu vermeiden. Praktisch stärkt die Maßnahme Frankreichs Bestreben, die Einwanderungsverfahren vor dem vollständigen Start des EU-Ein- und Ausreisesystems im Oktober zu digitalisieren und zu standardisieren.

Da die Hochsaison für Visa bereits begonnen hat und Termine in vielen Ländern knapp sind, raten Beteiligte zu frühzeitiger Antragstellung: „Wer mit unzureichenden Unterlagen anreist, wird mit großer Wahrscheinlichkeit das Herbstsemester verpassen“, warnt das französische Konsulat in Singapur. Reisemanagement-Teams sollten weitere Updates im Blick behalten, da parallele Erhöhungen für Visa von Angehörigen und Forschern im Rahmen des Haushaltsplans 2027 geprüft werden.
Quelle: Campus France (Singapore)

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