
Zollbeamte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führten am Samstag, den 12. September, zwischen 08:00 und 15:00 Uhr unangekündigte Vignettenkontrollen an den beiden verkehrsreichsten Autobahnübergängen in Basel durch – an der Basel/St-Louis-Autobahn an der französischen Grenze sowie an der Basel/Weil am Rhein-Autobahn auf deutscher Seite. Die am 14. September veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass bei 191 Fahrzeugen – mehr als jedem zehnten kontrollierten – keine gültige CHF 40 Autobahnvignette oder deren neues elektronisches Pendant vorhanden war. Von den Verstößen entfielen 111 auf Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen, was verdeutlicht, dass inländische Fahrer trotz einer einjährigen Informationskampagne zur neuen E-Vignette weiterhin die Hauptquelle der Nichtbeachtung sind. Jeder Fahrer musste vor Ort eine Vignette erwerben und eine Busse von CHF 200 bezahlen. Das BAZG erinnerte daran, dass Vignettenkontrollen überall im Land stattfinden können, nicht nur an der Grenze, und dass die Einnahmen der Strassenunterhaltung sowie der Digitalisierung der Zollverfahren im Rahmen des Programms „DaziT“ zugutekommen. Für Grenzgänger und Geschäftsreisende ist die Aktion eine deutliche Warnung, dass die Schweiz die Durchsetzung der Strassenbenutzungsgebühren verschärft, da das Verkehrsaufkommen wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht. Unternehmen, die Poolfahrzeuge betreiben oder Mitarbeitenden Selbstfahrten in die Schweiz erlauben, sollten sicherstellen, dass jedes Fahrzeug – ob mit Schweizer oder ausländischem Kennzeichen – vor der Einfahrt ins Autobahnnetz eine Vignette 2026 oder E-Vignette besitzt. Die elektronische Registrierung ist online in wenigen Minuten erledigt und erspart das Anbringen eines Aufklebers auf der Windschutzscheibe, was sie zur bevorzugten Option für Leasingflotten macht. Das BAZG kündigte an, dass im Laufe dieses Monats weitere Stichprobenkontrollen im Tessin sowie am Grenzübergang St. Margrethen zu Österreich stattfinden werden. Bei Nichtbeachtung droht nicht nur die Busse, sondern auch die Verpflichtung zum Vignettenkauf; wiederholte Verstösse können strafrechtliche Folgen haben und die Erneuerung von Arbeitsbewilligungen für ausländische Wohnbevölkerung gefährden.
Quelle: Unfallmeldungen.ch