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Das Schweizer Parlament setzt grenzüberschreitende Themen auf die Agenda vor den Besuchen der Delegationen aus Frankreich und Liechtenstein

Sept. 15, 2026
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Das Schweizer Parlament setzt grenzüberschreitende Themen auf die Agenda vor den Besuchen der Delegationen aus Frankreich und Liechtenstein
In einer Pressemitteilung vom 14. September um 11:00 Uhr kündigten die Präsidenten des Schweizer Nationalrats und Ständerats eine Reihe offizieller Besuche während der Herbstsession des Parlaments an, die sich stark auf die Mobilität über die Schweizer Grenzen hinweg konzentrieren werden. Die Präsidentin der französischen Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, wird am 23. September in Bern eintreffen, wobei grenzüberschreitender Bahnverkehr, Zollzusammenarbeit und Arbeitsmarktintegration im Mittelpunkt stehen. Bereits zwei Tage zuvor, am 17. September, wird der Landtagspräsident von Liechtenstein Gespräche über Pendlerbesteuerung und gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen führen. Obwohl diese Besuche vor allem zeremoniellen Charakter haben, ebnen sie oft den Weg für bilaterale Abkommen, die Arbeitgeber direkt betreffen. So ermöglichte der Frankreich-Besuch 2022 eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens, die das Remote-Arbeiten für Grenzgänger regelt. Parlamentsdienste berichten, dass bei diesem Treffen die Umsetzung der im Frühjahr vereinbarten 40-Stunden-Grenze für Remote-Arbeit überprüft und diskutiert wird, ob diese Regelung über 2027 hinaus dauerhaft gelten soll. Das Communiqué bestätigt zudem, dass der französischen Delegation am Berufsbildungszentrum in Bern Ausbildungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Schweizer Wirtschaftsverbände werden voraussichtlich für eine erleichterte vorübergehende Entsendung französischer Auszubildender werben – ein Schritt, der den Fachkräftemangel in den Uhren- und Medizintechnik-Clustern der Westschweiz lindern könnte. Die Mobilitätsteams sollten die Ergebnisse genau beobachten, da ein Protokoll zu Besteuerung, Sozialversicherung oder Austausch von Auszubildenden voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird, was den Arbeitgebern nur einen engen Zeitraum lässt, um Lohnabrechnungssysteme und Entsendungsrichtlinien anzupassen.
Quelle: Swiss Parliament press release

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