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Oberster Gerichtshof setzt Wahlrecht für im Ausland lebende Spanier nach „Enkelgesetz“ aus

Sept. 16, 2026
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Oberster Gerichtshof setzt Wahlrecht für im Ausland lebende Spanier nach „Enkelgesetz“ aus
In einer überraschenden Zwischenentscheidung vom 8. September, veröffentlicht am 15. September, hat Spaniens Oberster Gerichtshof die Wählerregistrierung von Bürgern eingefroren, die ihre Staatsbürgerschaft gemäß dem Demokratischen Erinnerungsgesetz von 2022 – auch bekannt als „Gesetz der Enkelkinder“ – erhalten haben. Das Gericht akzeptierte eine Beschwerde, wonach die massenhaften Einbürgerungen ohne ordnungsgemäße Überprüfung des Wohnsitzes erfolgt seien und die Parlamentswahl 2027 verzerren könnten. Bis zu 300.000 kürzlich eingebürgerte Spanier, viele davon in Lateinamerika und den USA lebend, könnten nun bis zur Klärung des Falls vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Zu der betroffenen Gruppe zählen Nachkommen republikanischer Exilanten, Flüchtlinge aus der Franco-Ära sowie Frauen, die vor 1978 durch Heirat ihre Staatsbürgerschaft verloren hatten. Für im Ausland lebende Spanier – und für Unternehmen mit Programmen zur Talentmobilität oder Lokalisierung – schafft die Entscheidung Unsicherheit bei Passverlängerungen, konsularischen Dienstleistungen und dem Zugang zur Freizügigkeit in der EU, die alle auf unbestrittener Staatsbürgerschaft basieren. Einwanderungsanwälte rechnen mit Berufungen und verweisen darauf, dass Artikel 11.3 der spanischen Verfassung das Rückkehrrecht für Nachkommen von Exilanten garantiert. Das Außenministerium erklärte, es prüfe „den Umfang der Entscheidung“ und habe die Konsulate angewiesen, weiterhin reguläre Reisedokumente auszustellen, bis endgültige Anweisungen vorliegen. Unternehmen sollten daher die bestehenden globalen Mobilitätsleistungen für Mitarbeiter mit Pässen nach dem Erinnerungsgesetz beibehalten, aber Notfallpläne vorbereiten, falls deren Status als „vorläufig“ eingestuft wird. Sollte die Aussetzung bestätigt werden, müsste Spanien möglicherweise sein Staatsbürgerschaftsregister überarbeiten und strengere Dokumentationsanforderungen einführen, was auch Auswirkungen auf Anträge auf doppelte Staatsbürgerschaft von ausländischen Mitarbeitern haben könnte, die mit Spaniern verheiratet sind oder im Rahmen lokaler Arbeitsverträge versetzt wurden.
Quelle: Le Monde

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