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Polen führt grenzüberschreitende eID-Anmeldung im Register für kritische Einrichtungen ein und erleichtert multinationalen Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften

Sept. 18, 2026
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Polen führt grenzüberschreitende eID-Anmeldung im Register für kritische Einrichtungen ein und erleichtert multinationalen Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften
Das Ministerium für Digitale Angelegenheiten gab am Morgen des 18. September bekannt, dass sein S-46-System – das Unternehmen zur Registrierung als „kritische“ oder „wichtige“ Stellen gemäß dem polnischen Cybersicherheitsgesetz nutzen – nun EU-weite elektronische Identifikationsnachweise (eIDAS) akzeptiert. Diese Neuerung ermöglicht es Compliance-Mitarbeitern multinationaler Konzerne, sich mit ihren nationalen Personalausweisen oder anerkannten eID-Systemen anzumelden, ohne ein polnisches Vertrauensprofil (Profil Zaufany) beantragen zu müssen.

Auf den ersten Blick wirkt die Änderung rein administrativ, doch sie bringt spürbare Vorteile für die Mobilität mit sich. Viele globale Unternehmen entsenden Compliance-Mitarbeiter nur für kurze Zeit nach Warschau, um das S-46-Onboarding abzuschließen; die neue Login-Möglichkeit macht dies überflüssig, spart Reisekosten und die berüchtigte vierwöchige Vorlaufzeit für Vertrauensprofile, die bei Konsulaten ausgestellt werden. Unternehmen, die bereits polnische elektronische Signaturen nutzen, können diese weiterhin verwenden, das Ministerium empfiehlt jedoch den Umstieg auf grenzüberschreitende eID für mehr Flexibilität.

Polen führt grenzüberschreitende eID-Anmeldung im Register für kritische Einrichtungen ein und erleichtert multinationalen Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften


Das Update unterstützt zudem die übergeordneten EU-Ziele: Gemäß der kommenden EU-Verordnung zur Digitalen Identitäts-Wallet müssen Dienste der Mitgliedstaaten anerkannte eID-Systeme akzeptieren. Durch die frühe Anpassung positioniert sich Polen als „Testfeld“ und zieht Cybersecurity- und Fintech-Projekte an, die auf nahtlose grenzüberschreitende Authentifizierung angewiesen sind.

Praktische nächste Schritte für Mobilitäts- und Compliance-Teams sind die Aktualisierung interner Richtlinien zur neuen Authentifizierungsmethode, das Testen der Logins vor der Quartalsberichtsfrist am 30. September sowie die Information von entsandten Führungskräften, dass eine physische Anwesenheit in Polen für die S-46-Registrierung nicht mehr erforderlich ist. Das Ministerium hat eine englischsprachige FAQ sowie eine Sandbox-Umgebung für IT-Abteilungen veröffentlicht, um die Integration von Single Sign-On zu erleichtern.

Experten für digitale Identität sehen in der Änderung ein mögliches Vorbild für weitere polnische Regierungssysteme, etwa das Portal für Ausländeraufenthalte oder die Plattform der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) PUE – beides häufige Stolpersteine für internationale Mitarbeiter. Sollte die grenzüberschreitende eID dort eingeführt werden, könnte dies den bürokratischen Aufwand, der oft als Hindernis für die Entsendung von Mitarbeitern nach Polen genannt wird, erheblich reduzieren.
Quelle: Ministry of Digital Affairs (Poland)

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