
Das öffentliche Register der Europäischen Kommission zu Schengen-Mitteilungen bestätigt, dass Polen erneut vorübergehende Kontrollen an seinen Landgrenzen zu Deutschland und Litauen zwischen dem 2. Oktober 2026 und dem 30. März 2027 einführen wird. Warschau begründet die Maßnahme mit „anhaltendem Migrationsdruck“ und damit verbundenen Sicherheitsbedenken. Nach dem Schengener Grenzkodex sollen solche Wiedereinführungen nur als letztes Mittel erfolgen, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein; dennoch hat Polen die Kontrollen bereits für den Großteil des Jahres 2026 aufrechterhalten und meldet nun eine weitere sechsmonatige Verlängerung an. Für Verantwortliche im Bereich Geschäftsmobilität bedeutet dies eine Rückkehr zu Stichprobenkontrollen bei Reisebussen, Firmenwagen und grenzüberschreitenden Zugverbindungen. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige behalten zwar ihr Freizügigkeitsrecht, sollten jedoch Reisepässe oder Personalausweise mitführen und mögliche Verzögerungen an Grenzübergängen wie Świecko und Budzisko einkalkulieren. Drittstaatsangehörige, die die innere Grenze passieren, müssen gültige Reisedokumente sowie gegebenenfalls ein Schengen-Visum oder eine polnische Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Polens Entscheidung spiegelt ähnliche Maßnahmen Deutschlands, Österreichs und weiterer Mitgliedstaaten wider, die anführen, dass Sekundärbewegungen und organisierte Schmuggelnetzwerke die nationalen Asylsysteme belasten. Die Kommission hat die Hauptstädte aufgefordert, verstärkt digitale Instrumente wie das Ein- und Ausreisesystem (EES) und interoperable Screening-Datenbanken zu nutzen, statt auf physische Kontrollen zu setzen, doch der innenpolitische Druck führt weiterhin zu harten Grenzmaßnahmen. Teams für Unternehmensverlagerungen sollten Entsandte über die erneuten Dokumentenkontrollen informieren, Fahrpläne für Autobahnen und Bahnverbindungen auf mögliche Engpässe prüfen und Einsatzpläne für entsandte Arbeitnehmer anpassen, um Just-in-Time-Passagen zu Stoßzeiten zu vermeiden. Logistikunternehmen, die hochwertige Waren zwischen polnischen und deutschen Standorten transportieren, sollten zudem Liefervereinbarungen mit Pufferzeiten versehen. Obwohl die Kontrollen derzeit bis zum 30. März 2027 geplant sind, sind Verlängerungen möglich. Mobilitätsakteure werden empfohlen, weitere Veröffentlichungen der Kommission sowie Mitteilungen des polnischen Innenministeriums Anfang 2027 aufmerksam zu verfolgen.
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