
In einem am 19. September aktualisierten Reisehinweis betont das österreichische Außenministerium (BMEIA), dass Ungarn derzeit die digitale ID Austria Smartphone-Anwendung bei Grenzkontrollen nicht anerkennt. Österreichische Staatsbürger, die nach Ungarn einreisen, müssen daher einen physischen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Der Hinweis weist zudem darauf hin, dass unbegleitete Minderjährige oder Minderjährige, die nur mit einem Erziehungsberechtigten reisen, eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zusammen mit ihrem eigenen Pass benötigen. Diese Klarstellung erfolgt vor dem Hintergrund verstärkter Kontrollen an der österreichisch-ungarischen Grenze, die seit dem 16. September nur noch an ausgewiesenen Grenzübergängen passiert werden darf. Obwohl sich die Wartezeiten nach dem IT-Ausfall in Ungarn am 18. September normalisierten, überprüfen die Grenzbeamten auf beiden Seiten die Dokumente im Rahmen einer regionalen Aktion gegen Schmuggelnetzwerke intensiver. Geschäftsreisende werden auf die Erinnerung aufmerksam gemacht: Wien entsendet regelmäßig Techniker und Projektleiter nach Budapest für Aufgaben in der Automobil- und IT-Branche, von denen viele auf digitale Wallets setzen und annehmen könnten, dass die ID Austria ausreicht. Unternehmen wird geraten, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter bis zur bilateralen Anerkennung physische Ausweise mitführen. Eltern, die Schulfahrten oder Sportturniere planen, sollten die Einverständniserklärungsvorlage des Ministeriums herunterladen und diese rechtzeitig von einem Notar oder der Bezirkshauptmannschaft beglaubigen lassen, da Termine am Reisetag im herbstlichen Reiseverkehr knapp sind. Für die Zukunft arbeiten beide Länder an EU-weiten Pilotprojekten zur digitalen Identität, doch die Verantwortlichen geben zu, dass eine Interoperabilität voraussichtlich erst Mitte 2027 erreicht wird.
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