
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gab am 18. September 2026 bekannt, dass die Schweiz das neueste Sanktionspaket der EU gegen Belarus ab dem 19. September übernimmt. Die Maßnahmen erweitern Vermögenssperren, führen neue Importverbote ein und, besonders relevant für Mobility Manager, werden Reiseverbote auf weitere belarussische Amtsträger und Organisationen ausgeweitet, die mit dem anhaltenden Ukraine-Konflikt in Verbindung stehen. Die Sanktionen erweitern die Liste der Personen, denen die Einreise in die Schweiz sowie der Transit durch das Land, einschließlich Anschlussflüge an den Flughäfen Zürich und Genf, untersagt ist. Fluggesellschaften und Reisebüros müssen ihre Watchlist-Screeningsysteme umgehend aktualisieren, um das Boarding gesperrter Passagiere zu verhindern. Schweizer Unternehmen, die belarussische Staatsangehörige im Rahmen von innerbetrieblichen Versetzungen beschäftigen, sollten prüfen, ob neue gelistete Personen Führungskräfte oder Regierungsvertreter betreffen, die für Bewilligungen relevant sind. Während Inhaber von Arbeitserlaubnissen, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, grundsätzlich bleiben dürfen, kann für Geschäftsreisen im Schengen-Raum nun eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein. Finanzielle Sanktionen schränken zudem den Export von Dual-Use-Gütern ein, was den Versand von Hightech-Ausrüstung für Schweizer Firmen mit Niederlassungen oder Kunden in Belarus erschweren könnte. Mobility-Abteilungen, die technische Supporteinsätze koordinieren, müssen vor dem Versand von Personal oder Ausrüstung mit den Exportkontrollteams zusammenarbeiten. Dieser Schritt unterstreicht die schrittweise, aber konsequente Angleichung der Schweiz an die außenpolitischen Instrumente der EU und signalisiert den multinationalen Konzernzentralen, dass die Einhaltung der Sanktionen zunehmend den EU-Standards entsprechen wird – ein wichtiger Aspekt für die regionale Mobilitätsplanung.
Quelle: SECO press release