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Gesetz zur Passagierdatenerfassung tritt am 1. November in Kraft, Datenaustausch ab Februar 2027

Sept. 19, 2026
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Gesetz zur Passagierdatenerfassung tritt am 1. November in Kraft, Datenaustausch ab Februar 2027
Der Bundesrat hat bestätigt, dass das lange diskutierte Flugpassagierdatengesetz (Passenger Name Record, PNR) in der Schweiz am 1. November 2026 in Kraft treten wird, mit dem Beginn der operativen Datenübermittlung ab dem 1. Februar 2027. Das Gesetz bringt die Schweiz in Einklang mit den Praktiken der EU und Großbritanniens, die Buchungsdaten von Fluggesellschaften zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität nutzen.

Gemäß der Gesetzgebung müssen Fluggesellschaften, die Schweizer Flughäfen anfliegen, Passagierreservierungsdaten an eine neue Passenger Information Unit (PIU) innerhalb der Bundespolizei (fedpol) übermitteln. Die PIU startet mit acht Mitarbeitenden und soll bis 2030 auf 30 Vollzeitstellen anwachsen, wenn weitere Flugstrecken angebunden werden.

Acht separate Verordnungen – darunter Änderungen an den nationalen Abschnitten des Schengener Informationssystems und der Polizeidatenbank RIPOL – wurden angepasst, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Für Fluggesellschaften und globale Reiseprogramme ist der Zeitplan eng: Die IT-Abteilungen haben etwas mehr als drei Monate, um die Datenübertragungen, Nachrichtenformate und Cybersicherheitsmaßnahmen konform umzusetzen, bevor die ersten Datenübermittlungen starten.

Gesetz zur Passagierdatenerfassung tritt am 1. November in Kraft, Datenaustausch ab Februar 2027


Firmenreisende sollten sich mit ihren bevorzugten Airlines abstimmen, um sicherzustellen, dass Namenskonventionen, Passangaben und Vielfliegernummern gemäß den Schweizer Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden, die sich in einigen Punkten von der EU-DSGVO unterscheiden.

Aus Sicht der Einwanderungskontrolle ermöglicht die PIU eine frühere Risikobewertung von ankommenden Passagieren anhand von Reiseverläufen, Zahlungsmethoden und Kontaktdaten. Obwohl der Schwerpunkt auf der Verbrechensprävention liegt, erwarten Fachleute im Bereich Mobilität einen positiven Nebeneffekt an den Grenzen: Die erweiterte Vorausprüfung reduziert in der Regel Nachkontrollen und beschleunigt den Durchfluss für risikoarme Reisende, sobald das System etabliert ist.

Unternehmen, die Mitarbeitende in die Schweiz entsenden oder durchreisen, sollten ihre Datenschutzhinweise aktualisieren und die Beschäftigten darüber informieren, dass PNR-Daten künftig mit den Schweizer Behörden geteilt werden. Personalabteilungen müssen möglicherweise auch ihre Aufbewahrungsfristen anpassen, um die im neuen Gesetz verankerte fünfjährige Speicherfrist zu berücksichtigen.
Quelle: Federal Council press release

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