
Der Flughafen Zürich (ZRH) ist das letzte große Schweizer Drehkreuz, das das Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union aktiviert hat – eine grundlegende Neuerung für die Ein- und Ausreise von Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen in die Schweiz. Ab den ersten Langstreckenankünften am 17. November 2025 müssen Besucher aus Drittstaaten eine einmalige biometrische Erfassung – vier Fingerabdrücke und ein Live-Gesichtsbild – an einem der 52 Selbstbedienungskioske oder an einem Schalter absolvieren, bevor sie zum Grenzbeamten weitergehen. Dieses Verfahren ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen, verknüpft die Daten der Reisenden mit einer EU-weiten Datenbank für drei Jahre und berechnet automatisch die verbleibende Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum gemäß der 90/180-Tage-Regel.
Hintergrund: Die EU hat das EES am 12. Oktober 2025 eingeführt und den Außengrenzen des Schengen-Raums eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Einführung der neuen Technologie eingeräumt. Die Schweiz hat Basel–Mulhouse und Genf bereits am ersten Tag eingebunden; kleinere Flughäfen folgen bis April 2026. Die späte Einführung in Zürich erklärt sich durch den größeren Infrastrukturbedarf – zusätzliche e-Gates, spezielle biometrische Spuren und mehrsprachige Beschilderung –, um die starken Langstreckenflüge am frühen Morgen und späten Nachmittag zu bewältigen. Die Kantonspolizei Zürich, die die Grenzkontrolle betreibt, berichtet, dass die erstmalige Erfassung an Spitzentagen 30 bis 60 Minuten dauert, spätere Reisen aber deutlich schneller ablaufen, sobald der Reisende „im System“ registriert ist.
Auswirkungen auf den Betrieb:
• Geschäftsreisende aus den USA, Großbritannien, Indien und den Golfstaaten – Märkte mit häufigen Kurzzeitprojekten – sollten bei Anschlussflügen mehr Zeit einplanen und mindestens 90 Minuten für Transfers von Nicht-Schengen zu Schengen vorsehen, bis sich die Warteschlangen stabilisiert haben.
• Fluggesellschaften und Reiseleiter koordinieren die Passagiere bereits am Gate, um Erstnutzer gezielt zu den richtigen Kontrollspuren zu leiten und verpasste Flüge zu vermeiden.
• Personalabteilungen müssen die Aufenthaltsdauer ihrer Mitarbeitenden im Schengen-Raum genauer überwachen, da Überziehungen nun automatisch an alle Mitgliedstaaten gemeldet werden, was das Risiko von Bußgeldern und Einreiseverboten erhöht.
Datenschutz und Compliance: Der Flughafen Zürich betont, dass die biometrischen Daten gemäß EU-Vorschriften gespeichert werden und bis zu drei Jahre zwischen den Besuchen aufbewahrt bleiben. Kinder unter 12 Jahren sind von der Fingerabdruckerfassung ausgenommen, müssen aber ein Gesichtsbild bereitstellen. Schweizer Staatsbürger, EU/EFTA-Bürger sowie Inhaber von Schweizer Aufenthaltsbewilligungen nutzen weiterhin die bestehenden e-Gates oder manuellen Kontrollstellen und werden nicht im EES registriert.
Ausblick: Mit der geplanten Einführung der verknüpften ETIAS-Reisegenehmigung im Jahr 2026 ist die Einführung am Flughafen Zürich eine wichtige Generalprobe. Unternehmen mit vielen Nicht-EU-Entsandten sollten ihre Checklisten vor der Reise aktualisieren, die Abläufe an den Kiosken mit den Mitarbeitenden proben und die Reisekalender monatlich überprüfen, um unbeabsichtigte Überziehungen zu vermeiden, die nun sofort im gesamten Schengen-Raum sichtbar werden.
Hintergrund: Die EU hat das EES am 12. Oktober 2025 eingeführt und den Außengrenzen des Schengen-Raums eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Einführung der neuen Technologie eingeräumt. Die Schweiz hat Basel–Mulhouse und Genf bereits am ersten Tag eingebunden; kleinere Flughäfen folgen bis April 2026. Die späte Einführung in Zürich erklärt sich durch den größeren Infrastrukturbedarf – zusätzliche e-Gates, spezielle biometrische Spuren und mehrsprachige Beschilderung –, um die starken Langstreckenflüge am frühen Morgen und späten Nachmittag zu bewältigen. Die Kantonspolizei Zürich, die die Grenzkontrolle betreibt, berichtet, dass die erstmalige Erfassung an Spitzentagen 30 bis 60 Minuten dauert, spätere Reisen aber deutlich schneller ablaufen, sobald der Reisende „im System“ registriert ist.
Auswirkungen auf den Betrieb:
• Geschäftsreisende aus den USA, Großbritannien, Indien und den Golfstaaten – Märkte mit häufigen Kurzzeitprojekten – sollten bei Anschlussflügen mehr Zeit einplanen und mindestens 90 Minuten für Transfers von Nicht-Schengen zu Schengen vorsehen, bis sich die Warteschlangen stabilisiert haben.
• Fluggesellschaften und Reiseleiter koordinieren die Passagiere bereits am Gate, um Erstnutzer gezielt zu den richtigen Kontrollspuren zu leiten und verpasste Flüge zu vermeiden.
• Personalabteilungen müssen die Aufenthaltsdauer ihrer Mitarbeitenden im Schengen-Raum genauer überwachen, da Überziehungen nun automatisch an alle Mitgliedstaaten gemeldet werden, was das Risiko von Bußgeldern und Einreiseverboten erhöht.
Datenschutz und Compliance: Der Flughafen Zürich betont, dass die biometrischen Daten gemäß EU-Vorschriften gespeichert werden und bis zu drei Jahre zwischen den Besuchen aufbewahrt bleiben. Kinder unter 12 Jahren sind von der Fingerabdruckerfassung ausgenommen, müssen aber ein Gesichtsbild bereitstellen. Schweizer Staatsbürger, EU/EFTA-Bürger sowie Inhaber von Schweizer Aufenthaltsbewilligungen nutzen weiterhin die bestehenden e-Gates oder manuellen Kontrollstellen und werden nicht im EES registriert.
Ausblick: Mit der geplanten Einführung der verknüpften ETIAS-Reisegenehmigung im Jahr 2026 ist die Einführung am Flughafen Zürich eine wichtige Generalprobe. Unternehmen mit vielen Nicht-EU-Entsandten sollten ihre Checklisten vor der Reise aktualisieren, die Abläufe an den Kiosken mit den Mitarbeitenden proben und die Reisekalender monatlich überprüfen, um unbeabsichtigte Überziehungen zu vermeiden, die nun sofort im gesamten Schengen-Raum sichtbar werden.
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