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Flughafen Zürich führt EU-Ein- und Ausreisesystem ein und digitalisiert Grenzkontrollen für Drittstaatsangehörige

Nov. 18, 2025
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Flughafen Zürich führt EU-Ein- und Ausreisesystem ein und digitalisiert Grenzkontrollen für Drittstaatsangehörige
Ab dem frühen Morgen des 17. November 2025 gehört das Stempeln von Pässen am Flughafen Zürich der Vergangenheit an. Der Flughafen hat das lang erwartete Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union aktiviert und damit die schrittweise Einführung in der Schweiz abgeschlossen, die im Oktober in Genf und Basel begann. Reisende aus Nicht-EU-/Schengen-Ländern registrieren sich nun an Selbstbedienungskiosken, die ein Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke erfassen, bevor sie zu den elektronischen Gates weitergehen. Ihre biometrischen Daten werden für drei Jahre gespeichert und erstellen eine elektronische Akte, die automatisch die verbleibenden Aufenthaltstage berechnet und mögliche Überschreitungen den Grenzbeamten meldet.

Für Geschäftsreisende bedeutet die Umstellung eine einmalige Registrierung, die bei der ersten Reise vier bis fünf Minuten zusätzlich in Anspruch nehmen kann, während spätere Grenzübertritte schneller als das bisherige manuelle Verfahren ablaufen sollten. Die Flughafen Zürich AG hat 32 Registrierungskioske installiert und das Personal während der Einführungswoche verdoppelt, um die Passagiere durch den neuen Prozess zu begleiten. Beschilderungen in Deutsch, Englisch, Französisch und Mandarin sowie vorab versendete E-Mails über die Fluggesellschaften sind Teil einer Informationskampagne, die Chaos am ersten Tag vermeiden soll.

Flughafen Zürich führt EU-Ein- und Ausreisesystem ein und digitalisiert Grenzkontrollen für Drittstaatsangehörige


Die Schweizer Behörden betonen, dass das System nur für Kurzzeitbesucher gilt (maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums). Inhaber von Schweizer oder EU-Aufenthaltsbewilligungen, diplomatischen Legitimationen oder Langzeitvisa sind ausgenommen und sollten, falls der Kiosk eine Registrierung verlangt, zu den besetzten Schaltern geleitet werden.

Unternehmen, die Mitarbeiter innerhalb Europas versetzen, sollten ihre Reiserichtlinien umgehend anpassen: Überschreitungen der Aufenthaltsdauer werden automatisch für alle 29 teilnehmenden Länder berechnet, wodurch die bisher gelegentlich mögliche Ermessensspielraum bei manuellen Passkontrollen entfällt. Arbeitgeber werden empfohlen, in den nächsten Wochen zusätzliche Umsteigezeiten am Flughafen Zürich einzuplanen, die Warteschlangen an den Kiosken über die API des Flughafens zu überwachen und Reisende daran zu erinnern, ihr Gesicht für die biometrische Kamera unbedeckt zu lassen.
Quelle: Blue News / Flughafen Zürich Press Centre

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