
Ab dem 25. November 2025 können ausländische Absolventen im Vereinigten Königreich direkt vom Studentenvisum auf die Innovator-Founder-Route wechseln – dank neuer Regelungen des Innenministeriums, die diese Woche veröffentlicht wurden. Bisher mussten angehende Unternehmer in ihr Heimatland zurückkehren, dort einen neuen Antrag stellen und auf eine Entscheidung warten – oft mit dem Verlust von Schwung und Zugang zum britischen Markt.
Das im vergangenen Jahr eingeführte Innovator-Founder-Visum ermöglicht es Inhabern, Unternehmen zu gründen, die von einer anerkannten Förderstelle als innovativ, tragfähig und skalierbar eingestuft werden. Es gewährt zunächst einen dreijährigen Aufenthalt, ist unbegrenzt verlängerbar und kann zur Niederlassung führen. Der neue Wechsel innerhalb des Landes bietet indischen Absolventen somit eine nahtlose Verbindung vom Studium zur Unternehmensgründung und ergänzt die zweijährige Graduate Route sowie das High Potential Individual-Visum.
Die finanziellen Anforderungen bleiben moderat (1.270 £ für Lebenshaltungskosten), und es ist kein Mindestkapital erforderlich, sofern das Start-up die Förderung erhält. Bewerber müssen jedoch mit Fördergebühren (1.000 £) und regelmäßigen Überprüfungen rechnen. Neben dem eigenen Unternehmen dürfen sie nur in Berufen auf RQF Level 3 oder höher arbeiten.
Universitäten mit großen indischen Studierendengruppen – wie Coventry, Sheffield und Newcastle – bereiten sich bereits mit Inkubator-Partnerschaften darauf vor, Studierende bei der Erstellung förderfähiger Geschäftspläne zu unterstützen. Einwanderungsberater empfehlen Arbeitgebern, ihre Richtlinien zu überprüfen: Mitarbeitende mit Studenten- oder Graduate-Visum, die eigene Unternehmen gründen, können nun ohne Unterbrechung ihrer Einsätze oder teure ICT-Transfers im Vereinigten Königreich bleiben.
Für das indische Start-up-Ökosystem eröffnet die Änderung einen neuen Weg: Alumni können britisch registrierte Unternehmen skalieren und gleichzeitig ihre indischen Aktivitäten beibehalten, was die grenzüberschreitende Expansion in den Bereichen Fintech, KI und Klimaschutz erleichtert.
Das im vergangenen Jahr eingeführte Innovator-Founder-Visum ermöglicht es Inhabern, Unternehmen zu gründen, die von einer anerkannten Förderstelle als innovativ, tragfähig und skalierbar eingestuft werden. Es gewährt zunächst einen dreijährigen Aufenthalt, ist unbegrenzt verlängerbar und kann zur Niederlassung führen. Der neue Wechsel innerhalb des Landes bietet indischen Absolventen somit eine nahtlose Verbindung vom Studium zur Unternehmensgründung und ergänzt die zweijährige Graduate Route sowie das High Potential Individual-Visum.
Die finanziellen Anforderungen bleiben moderat (1.270 £ für Lebenshaltungskosten), und es ist kein Mindestkapital erforderlich, sofern das Start-up die Förderung erhält. Bewerber müssen jedoch mit Fördergebühren (1.000 £) und regelmäßigen Überprüfungen rechnen. Neben dem eigenen Unternehmen dürfen sie nur in Berufen auf RQF Level 3 oder höher arbeiten.
Universitäten mit großen indischen Studierendengruppen – wie Coventry, Sheffield und Newcastle – bereiten sich bereits mit Inkubator-Partnerschaften darauf vor, Studierende bei der Erstellung förderfähiger Geschäftspläne zu unterstützen. Einwanderungsberater empfehlen Arbeitgebern, ihre Richtlinien zu überprüfen: Mitarbeitende mit Studenten- oder Graduate-Visum, die eigene Unternehmen gründen, können nun ohne Unterbrechung ihrer Einsätze oder teure ICT-Transfers im Vereinigten Königreich bleiben.
Für das indische Start-up-Ökosystem eröffnet die Änderung einen neuen Weg: Alumni können britisch registrierte Unternehmen skalieren und gleichzeitig ihre indischen Aktivitäten beibehalten, was die grenzüberschreitende Expansion in den Bereichen Fintech, KI und Klimaschutz erleichtert.
Quelle: Times of India