
Der größte Generalstreik Belgiens seit vier Jahrzehnten erreichte am 26. November seinen Höhepunkt und legte Flughäfen, Bahnknotenpunkte und städtische Verkehrsnetze lahm, was Geschäftsreisen erheblich beeinträchtigte.
Am Flughafen Brüssel wurden alle Abflüge sowie 110 von 203 geplanten Ankünften gestrichen, nachdem Sicherheits- und Bodenpersonal in den Streik trat. Der Flughafen Charleroi Süd wurde komplett geschlossen, während Antwerpen und Ostende-Brügge nur eingeschränkten Betrieb meldeten. Laut Flughafenbetreiber waren mehr als 60.000 Geschäfts- und Freizeitreisende betroffen. Airlines wie Brussels Airlines, British Airways und Ryanair reagierten mit Umleitungs- und Erstattungsregelungen, doch viele Reisende mussten Termine verschieben oder im Homeoffice arbeiten.
Auf der Schiene fuhren nur etwa 20 Prozent der Inlandszüge, und Eurostar reduzierte seinen Fahrplan auf ein „Samstagsniveau“, mit rund der Hälfte der Verbindungen zwischen Brüssel und Paris und einem Viertel der Fahrten zwischen Brüssel und Amsterdam/London entfielen. Der städtische Nahverkehr in Brüssel, Antwerpen und Lüttich wurde auf ein Minimum an U-Bahn- und Buslinien heruntergefahren, was Umwege zum Flughafen und die letzte Meile für entsandte Mitarbeiter erschwerte.
Der dreitägige Streik, organisiert von sozialistischen, christdemokratischen und liberalen Gewerkschaften, richtet sich gegen die Anhebung des Rentenalters, eine neue „Solidaritätssteuer auf Flugtickets“ sowie Sparmaßnahmen, die bis 2029 ein Defizit von 9,2 Milliarden Euro reduzieren sollen. Arbeitgeberverbände warnten, dass anhaltende Unruhen die Attraktivität Belgiens als Standort für regionale Hauptsitze gefährden könnten, da multinationale HR-Teams bereits vermehrt Umleitungen über Paris-CDG und Düsseldorf einrichten.
Praktischer Hinweis: Mobilitätsmanager sollten Reisende dazu anhalten, Flüge für den 27. und 28. November erneut zu bestätigen, mehr Zeit für Sicherheitskontrollen einzuplanen, da sich die Personalsituation erst normalisiert, und digitale Kopien von Aufenthaltstiteln mitzuführen, falls kommunale Ämter weiterhin überlastet sind. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern sollten zudem sicherstellen, dass bei verspäteten Verlängerungen vorübergehende „Annexe 15/49“-Erweiterungen beantragt werden, um Statusverluste zu vermeiden.
Am Flughafen Brüssel wurden alle Abflüge sowie 110 von 203 geplanten Ankünften gestrichen, nachdem Sicherheits- und Bodenpersonal in den Streik trat. Der Flughafen Charleroi Süd wurde komplett geschlossen, während Antwerpen und Ostende-Brügge nur eingeschränkten Betrieb meldeten. Laut Flughafenbetreiber waren mehr als 60.000 Geschäfts- und Freizeitreisende betroffen. Airlines wie Brussels Airlines, British Airways und Ryanair reagierten mit Umleitungs- und Erstattungsregelungen, doch viele Reisende mussten Termine verschieben oder im Homeoffice arbeiten.
Auf der Schiene fuhren nur etwa 20 Prozent der Inlandszüge, und Eurostar reduzierte seinen Fahrplan auf ein „Samstagsniveau“, mit rund der Hälfte der Verbindungen zwischen Brüssel und Paris und einem Viertel der Fahrten zwischen Brüssel und Amsterdam/London entfielen. Der städtische Nahverkehr in Brüssel, Antwerpen und Lüttich wurde auf ein Minimum an U-Bahn- und Buslinien heruntergefahren, was Umwege zum Flughafen und die letzte Meile für entsandte Mitarbeiter erschwerte.
Der dreitägige Streik, organisiert von sozialistischen, christdemokratischen und liberalen Gewerkschaften, richtet sich gegen die Anhebung des Rentenalters, eine neue „Solidaritätssteuer auf Flugtickets“ sowie Sparmaßnahmen, die bis 2029 ein Defizit von 9,2 Milliarden Euro reduzieren sollen. Arbeitgeberverbände warnten, dass anhaltende Unruhen die Attraktivität Belgiens als Standort für regionale Hauptsitze gefährden könnten, da multinationale HR-Teams bereits vermehrt Umleitungen über Paris-CDG und Düsseldorf einrichten.
Praktischer Hinweis: Mobilitätsmanager sollten Reisende dazu anhalten, Flüge für den 27. und 28. November erneut zu bestätigen, mehr Zeit für Sicherheitskontrollen einzuplanen, da sich die Personalsituation erst normalisiert, und digitale Kopien von Aufenthaltstiteln mitzuführen, falls kommunale Ämter weiterhin überlastet sind. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern sollten zudem sicherstellen, dass bei verspäteten Verlängerungen vorübergehende „Annexe 15/49“-Erweiterungen beantragt werden, um Statusverluste zu vermeiden.
Quelle: Reuters / The Brussels Times
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