
Ein landesweiter Generalstreik der belgischen Gewerkschaften legte am 26. November Flughäfen, Bahnverbindungen und Teile des öffentlichen Sektors lahm, wodurch alle Abflüge vom Flughafen Brüssel sowie mehr als die Hälfte der ankommenden Flüge gestrichen wurden. Ryanair, Aer Lingus und Brussels Airlines strichen ihre Verbindungen nach Dublin, während auch der Flughafen Charleroi – ein weiterer wichtiger Ryanair-Knotenpunkt – den Betrieb einstellte.
Reisebüros in Dublin verzeichneten einen Anstieg der Anrufe, da Führungskräfte versuchten, Termine mit EU-Institutionen und Unternehmenszentralen in Brüssel umzubuchen. Die begrenzte Kapazität über Amsterdam, Paris oder Frankfurt führte dazu, dass viele Meetings auf Videokonferenzen umgestellt wurden. Nach EU-Verordnung 261 haben Fluggesellschaften keine finanzielle Entschädigung zu leisten, da Streiks als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, müssen jedoch Rückerstattungen oder Umbuchungen anbieten.
Der reguläre Betrieb wurde am 27. November frühzeitig wieder aufgenommen, doch der Vorfall verdeutlicht Europas Anfälligkeit für Arbeitskonflikte. Mobilitätsmanager mit hohem Brüsseler Verkehrsaufkommen prüfen nun Notfallpläne, darunter flexible Kombinationen aus Bahn und Flug über London und Paris sowie die Bevorratung von Eurostar-Tickets.
Unternehmen überarbeiten zudem ihre Risiko-Bewertungsprotokolle für wichtige Reisen, integrieren Streikwarnungen in Buchungssysteme und informieren Mitarbeiter über Erstattungsverfahren für Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Der Vorfall erinnert daran, dass selbst Kurzstreckenreisen in Europa solide Backup-Pläne erfordern.
Da belgische Gewerkschaften für Anfang 2026 weitere Arbeitskämpfe wegen der Lohnindexierung ankündigen, sollten irische Unternehmen wichtige Reisedaten genau planen und nicht erstattungsfähige Buchungen möglichst vermeiden.
Reisebüros in Dublin verzeichneten einen Anstieg der Anrufe, da Führungskräfte versuchten, Termine mit EU-Institutionen und Unternehmenszentralen in Brüssel umzubuchen. Die begrenzte Kapazität über Amsterdam, Paris oder Frankfurt führte dazu, dass viele Meetings auf Videokonferenzen umgestellt wurden. Nach EU-Verordnung 261 haben Fluggesellschaften keine finanzielle Entschädigung zu leisten, da Streiks als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, müssen jedoch Rückerstattungen oder Umbuchungen anbieten.
Der reguläre Betrieb wurde am 27. November frühzeitig wieder aufgenommen, doch der Vorfall verdeutlicht Europas Anfälligkeit für Arbeitskonflikte. Mobilitätsmanager mit hohem Brüsseler Verkehrsaufkommen prüfen nun Notfallpläne, darunter flexible Kombinationen aus Bahn und Flug über London und Paris sowie die Bevorratung von Eurostar-Tickets.
Unternehmen überarbeiten zudem ihre Risiko-Bewertungsprotokolle für wichtige Reisen, integrieren Streikwarnungen in Buchungssysteme und informieren Mitarbeiter über Erstattungsverfahren für Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Der Vorfall erinnert daran, dass selbst Kurzstreckenreisen in Europa solide Backup-Pläne erfordern.
Da belgische Gewerkschaften für Anfang 2026 weitere Arbeitskämpfe wegen der Lohnindexierung ankündigen, sollten irische Unternehmen wichtige Reisedaten genau planen und nicht erstattungsfähige Buchungen möglichst vermeiden.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News