
Die Schweiz hat schnell gehandelt, um ihre Schengen-Verpflichtungen mit Brüssel in Einklang zu bringen. Am 5. Dezember genehmigte der Bundesrat die Umsetzung der überarbeiteten EU-Verordnung 2018/1806, die die Schwelle für die Aussetzung der visafreien Einreise senkt und neue sicherheitsrelevante Auslöser hinzufügt. Nach den aktualisierten Regeln kann nun bereits ein Anstieg der irregulären Aufenthalte um 30 % oder ein sprunghafter Anstieg von Asylanträgen mit geringer Anerkennungsquote aus einem visafreien Land zur vorübergehenden Wiedereinführung von Kurzzeit-C-Visa führen; zuvor lag die Schwelle bei 50 %.
Der geänderte Mechanismus ermöglicht es der Europäischen Kommission zudem, eigenständig und über ein beschleunigtes Verfahren die Visapflicht für bis zu zwölf Monate im gesamten Schengen-Raum, einschließlich der Schweiz, wieder einzuführen. Neue Gründe wie die „Instrumentalisierung“ von Migranten durch ausländische Regierungen oder gravierende Rückschritte bei den Menschenrechten wurden ergänzt, was die Lehren aus jüngsten geopolitischen Spannungen an den Außengrenzen der EU widerspiegelt.
Für Teams im Bereich globale Mobilität stellt dies eine wesentliche Änderung dar: Reisende aus derzeit visafreien Ländern (zum Beispiel Albanien oder Serbien) könnten mit nur wenigen Wochen Vorlaufzeit ein Schweizer C-Visum benötigen. Arbeitgeber sollten ihre Notfallpläne überprüfen, die Mitteilungen der Kommission aufmerksam verfolgen und zusätzliche Vorlaufzeiten von 15 bis 30 Tagen für biometrische Termine einplanen, falls eine Aussetzung ausgelöst wird.
Schweizer Behörden betonten, dass derzeit keine Nationalität besonders im Fokus steht, doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird die Risikobewertungen enger mit den EU-Partnern abstimmen. Da eine Aussetzung schengenweit gilt, müssen Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Reiserouten ihre Reise-Richtlinien in mehreren Rechtsgebieten harmonisieren.
Die Verordnung zur Änderung der Schweizer Einreise- und Visumerteilungsvorschriften (EGVO) tritt am 17. Dezember 2025 in Kraft, sodass nur ein knappes Zeitfenster bleibt, um die Fachabteilungen zu informieren und die Kommunikation mit Reisenden vor der Hauptreisezeit im Winterurlaub anzupassen.
Der geänderte Mechanismus ermöglicht es der Europäischen Kommission zudem, eigenständig und über ein beschleunigtes Verfahren die Visapflicht für bis zu zwölf Monate im gesamten Schengen-Raum, einschließlich der Schweiz, wieder einzuführen. Neue Gründe wie die „Instrumentalisierung“ von Migranten durch ausländische Regierungen oder gravierende Rückschritte bei den Menschenrechten wurden ergänzt, was die Lehren aus jüngsten geopolitischen Spannungen an den Außengrenzen der EU widerspiegelt.
Für Teams im Bereich globale Mobilität stellt dies eine wesentliche Änderung dar: Reisende aus derzeit visafreien Ländern (zum Beispiel Albanien oder Serbien) könnten mit nur wenigen Wochen Vorlaufzeit ein Schweizer C-Visum benötigen. Arbeitgeber sollten ihre Notfallpläne überprüfen, die Mitteilungen der Kommission aufmerksam verfolgen und zusätzliche Vorlaufzeiten von 15 bis 30 Tagen für biometrische Termine einplanen, falls eine Aussetzung ausgelöst wird.
Schweizer Behörden betonten, dass derzeit keine Nationalität besonders im Fokus steht, doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird die Risikobewertungen enger mit den EU-Partnern abstimmen. Da eine Aussetzung schengenweit gilt, müssen Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Reiserouten ihre Reise-Richtlinien in mehreren Rechtsgebieten harmonisieren.
Die Verordnung zur Änderung der Schweizer Einreise- und Visumerteilungsvorschriften (EGVO) tritt am 17. Dezember 2025 in Kraft, sodass nur ein knappes Zeitfenster bleibt, um die Fachabteilungen zu informieren und die Kommunikation mit Reisenden vor der Hauptreisezeit im Winterurlaub anzupassen.