1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Schweiz
  4. /
  5. Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 für Fachkräfte aus Drittstaaten unverändert

Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 für Fachkräfte aus Drittstaaten unverändert

Dez. 6, 2025
·
Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 für Fachkräfte aus Drittstaaten unverändert
Schweizer Arbeitgeber erhalten am Freitag willkommene Planungssicherheit: Der Bundesrat bestätigt, dass die Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Arbeitnehmende, grenzüberschreitende Dienstleister und britische Staatsangehörige nach dem Brexit im kommenden Jahr auf dem Niveau von 2025 bleiben. Für 2026 bleibt die Obergrenze bei 8.500 Bewilligungen für Fachkräfte aus Drittstaaten – davon 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen und 4.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) – sowie jeweils 3.500 Bewilligungen für EU/EFTA-Dienstleister und britische Mitarbeitende.

Diese Entscheidung folgt auf Konsultationen, die bis September 2025 eine Auslastung von lediglich 52 % (Drittstaaten) und 38 % (EU/EFTA-Dienstleister) zeigten. Indem Bern die Zahlen einfriert statt zu verschärfen, versucht der Bundesrat, den Spagat zwischen der Fachkräfteanwerbung und den öffentlichen Sorgen über die Zuwanderungszahlen zu meistern. Die Kontingente sind in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verankert und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 für Fachkräfte aus Drittstaaten unverändert


Für Personal- und Global-Mobility-Teams bedeutet der Status quo, dass Sponsoring-Strategien, Gehaltsbudgets und Projektpläne nicht sofort angepasst werden müssen. Allerdings dürfte der Wettbewerb um Bewilligungen in den Bereichen Hightech und Gesundheitswesen zunehmen, wo die Arbeitslosenquote in der Schweiz unter 2 % liegt. Arbeitgeber werden daher geraten, Anträge früh im Kalenderjahr einzureichen und umfassende Rekrutierungsbemühungen in der EU/EFTA zu dokumentieren – eine Voraussetzung für die Anstellung von Drittstaatenangehörigen.

Der Bundesrat betonte zudem, dass die separaten Kontingente für das Vereinigte Königreich „übergangsweise“ sind und im Rahmen der laufenden EU-UK-Mobilitätsgespräche neu bewertet werden. Unternehmen mit britischen Entsandten sollten daher die Auslastungszahlen für 2026 genau beobachten und alternative Wege vorbereiten, etwa über kurzfristige Dienstleistungsbewilligungen oder lokale Schweizer Arbeitsverträge, falls die Nachfrage das Angebot übersteigt.

Insgesamt bieten die unveränderten Kontingentobergrenzen Planungssicherheit, unterstreichen aber zugleich die selektive Schweizer Strategie: Nur hochqualifizierte Fachkräfte in Mangelberufen, Führungskräfte und wichtige innerbetriebliche Versetzte erhalten die begehrten Kontingentplätze.
Quelle: Swiss Federal Council – press release

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Schweiz.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×