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Die Schweiz führt strengeren Mechanismus zur Visumsaussetzung im Einklang mit der EU ein

Dez. 6, 2025
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Die Schweiz führt strengeren Mechanismus zur Visumsaussetzung im Einklang mit der EU ein
Der Schweizer Bundesrat hat die Umsetzung der geänderten EU-Verordnung (EU) 2018/1806 genehmigt, die Bern rechtliche Instrumente an die Hand gibt, um die Visumspflicht für Staatsangehörige visumfreier „Drittstaaten“ schneller und aus einem breiteren Spektrum von Gründen wieder einzuführen.

Nach den überarbeiteten Regeln sinkt die Schwelle für eine Aussetzung aus migrationspolitischen Gründen von einem Anstieg um 50 % auf 30 % bei irregulären Aufenthalten oder Einreiseverweigerungen; auch ein starker Anstieg von Asylanträgen mit einer Anerkennungsquote unter 20 % kann nun Maßnahmen auslösen. Neue Auslöser im Bereich der öffentlichen Ordnung wurden hinzugefügt, darunter die „Instrumentalisierung von Migranten“ durch ausländische Regierungen sowie schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, die die Außenbeziehungen der EU beeinträchtigen. In dringenden Fällen kann die Europäische Kommission Visa für bis zu 12 Monate über ein vereinfachtes Verfahren wieder einführen, das automatisch für alle Schengen-Mitglieder gilt – einschließlich der Schweiz.

Die Schweiz führt strengeren Mechanismus zur Visumsaussetzung im Einklang mit der EU ein


Für Geschäftsreisende und Mobility-Manager bedeutet die Änderung, dass die Schweizer Grenzbehörden kurzfristig wieder Kurzaufenthalts-C-Visa von bestimmten Nationalitäten verlangen könnten. Unternehmen, die auf visumfreies Reisen für Meetings, After-Sales-Einsätze oder Konferenzen angewiesen sind, sollten daher EU- und Schweizer Mitteilungen genau verfolgen und Notfallpläne für Kunden und Mitarbeiter aus Risikoländern erstellen.

Die Entscheidung tritt am 17. Dezember 2025 in Kraft, woraufhin das Staatssekretariat für Migration die Schweizer Verordnung über Einreise und Visumerteilung (EGVO) anpassen wird. Obwohl bisher kein Land gezielt betroffen ist, sollten globale Mobilitätsteams mit einer engeren Abstimmung zwischen Schweizer und EU-Risikobewertungen rechnen – insbesondere bei einer Eskalation geopolitischer Spannungen oder einem Anstieg der Asylzahlen.

Praktisch bedeutet dies, dass Reisende aus Ländern, die ihre Visumfreiheit verlieren, Anträge bei Schweizer Konsulaten stellen, biometrische Daten und Nachweise zum Aufenthaltszweck vorlegen und mit einer Bearbeitungszeit von 15 bis 30 Tagen rechnen müssen. Arbeitgeber sollten mit höheren Compliance-Kosten und möglichen Projektverzögerungen kalkulieren. Gleichzeitig könnte der Mechanismus der Schweizer Öffentlichkeit signalisieren, dass visumfreie Regelungen „umkehrbar“ bleiben, was die langfristige politische Unterstützung für die Schengen-Teilnahme stärkt.
Quelle: Swiss Federal Council – press release

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