
Quellen zufolge plant der Bundesrat, Teile seines Reformpakets für den Bankensektor nach dem Credit-Suisse-Skandal abzuschwächen, die andernfalls UBS dazu zwingen könnten, bis 2027 zusätzlich 11 Milliarden Dollar an Kapital aufzubringen. Die Anpassungen würden die Bewertung von Software und latenten Steueransprüchen lockern und der Bank so potenziell rund 7 Milliarden Dollar einsparen.
Obwohl die Verordnung weiterhin vorschreibt, dass UBS ausländische Tochtergesellschaften vollständig kapitalisieren muss – ein kostenintensiver Bestandteil der Regelung – zeigt sich Bern kompromissbereit. Dies folgt auf intensives Lobbying von Branchenverbänden und mehreren Kantonsregierungen. UBS-Manager haben privat bereits angedeutet, den Konzernsitz ins Ausland zu verlegen, falls die Schweiz strengere Standards als Basel III einführt. Diese Drohung hat die politische Debatte über die wirtschaftlichen Folgen eines möglichen Verlusts eines Leitunternehmens verschärft.
Für Experten im Bereich globale Mobilität verdeutlicht dieser Fall, wie regulatorische Risiken Unternehmensstandortentscheidungen beeinflussen können. Dies wirkt sich auf internationale Entsendungen, die Besetzung von Hauptsitzen und Pendlerströme von Tausenden Beschäftigten aus. Sollte UBS seine Verlagerungspläne wieder aufnehmen, könnten die Schweizer Steuerbehörden Millionen an Lohnabzügen verlieren, und Expat-Pakete müssten möglicherweise unter anderen Sozialversicherungssystemen neu verhandelt werden.
Die überarbeitete Verordnung wird für das zweite Quartal 2026 erwartet und soll im Januar 2027 in Kraft treten. Damit haben Mobilitätsteams ein zweijähriges Zeitfenster, um Notfallpläne zu entwickeln. Arbeitgeber in anderen Branchen sollten dieses Präzedenzbeispiel genau beobachten: Lockerere Regeln könnten Firmen zum Verbleib bewegen, doch die anhaltende Unsicherheit spricht für flexible Umzugsbudgets und eine frühzeitige Zusammenarbeit mit kantonalen Wirtschaftsförderstellen bei Expansionsplänen.
Obwohl die Verordnung weiterhin vorschreibt, dass UBS ausländische Tochtergesellschaften vollständig kapitalisieren muss – ein kostenintensiver Bestandteil der Regelung – zeigt sich Bern kompromissbereit. Dies folgt auf intensives Lobbying von Branchenverbänden und mehreren Kantonsregierungen. UBS-Manager haben privat bereits angedeutet, den Konzernsitz ins Ausland zu verlegen, falls die Schweiz strengere Standards als Basel III einführt. Diese Drohung hat die politische Debatte über die wirtschaftlichen Folgen eines möglichen Verlusts eines Leitunternehmens verschärft.
Für Experten im Bereich globale Mobilität verdeutlicht dieser Fall, wie regulatorische Risiken Unternehmensstandortentscheidungen beeinflussen können. Dies wirkt sich auf internationale Entsendungen, die Besetzung von Hauptsitzen und Pendlerströme von Tausenden Beschäftigten aus. Sollte UBS seine Verlagerungspläne wieder aufnehmen, könnten die Schweizer Steuerbehörden Millionen an Lohnabzügen verlieren, und Expat-Pakete müssten möglicherweise unter anderen Sozialversicherungssystemen neu verhandelt werden.
Die überarbeitete Verordnung wird für das zweite Quartal 2026 erwartet und soll im Januar 2027 in Kraft treten. Damit haben Mobilitätsteams ein zweijähriges Zeitfenster, um Notfallpläne zu entwickeln. Arbeitgeber in anderen Branchen sollten dieses Präzedenzbeispiel genau beobachten: Lockerere Regeln könnten Firmen zum Verbleib bewegen, doch die anhaltende Unsicherheit spricht für flexible Umzugsbudgets und eine frühzeitige Zusammenarbeit mit kantonalen Wirtschaftsförderstellen bei Expansionsplänen.
Quelle: Reuters