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Niederösterreich drängt auf Kürzung der Familiennachzugsquote 2025

Dez. 9, 2025
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Niederösterreich drängt auf Kürzung der Familiennachzugsquote 2025
Die Landesregierung Niederösterreichs hat das Innenministerium offiziell aufgefordert, die Zahl der Familiennachzugs- und anderer „Kontingent“-Aufenthaltstitel, die sie 2025 akzeptieren muss, deutlich zu reduzieren. Dies signalisiert einen wachsenden regionalen Widerstand gegen Zuwanderung. In einem Schreiben vom 7. Dezember beantragte das Bundesland eine Verringerung seines Kontingents von 348 auf 273 Plätze. Diese Forderung ähnelt Petitionen aus der Steiermark und spiegelt sich in einem Entwurf einer Bundesverordnung wider, der bis zum 22. Dezember öffentlich konsultiert wird.

Kontingent-Aufenthaltstitel – die Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer, Ruheständler mit eigenem Einkommen und bestimmte digitale Nomaden abdecken – sind national begrenzt; im vergangenen Jahr genehmigte Österreich 5.846 Hauptantragsteller. Sollte der Entwurf des Innenministeriums unverändert angenommen werden, würde die Obergrenze für 2025 auf 5.616 landesweit sinken. Behörden argumentieren, dass die Antragszahlen seit dem bundesweiten Moratorium für Flüchtlingsfamiliennachzug im Juli stark zurückgegangen sind, was eine geringere Kontingentierung rechtfertige.

Niederösterreich drängt auf Kürzung der Familiennachzugsquote 2025


Arbeitgeberverbände warnen, dass strengere Landesquoten die Bindung wichtiger ausländischer Fachkräfte erschweren könnten, deren Ehepartner und Kinder noch keinen Aufenthaltstitel erhalten haben. Global Mobility Manager müssten möglicherweise Einsätze staffeln oder alternative Wege wie die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus nutzen, falls die Familienplätze ausgeschöpft sind. Vermögensberater weisen zudem auf einen möglichen Wettbewerb unter wohlhabenden Ruheständlern und digitalen Nomaden hin, die um denselben begrenzten Kontingent-Pool konkurrieren.

Die öffentliche Kommentierungsfrist bietet Unternehmen ein knappes Zeitfenster, um für höhere Kontingente zu lobbyieren. Juristen empfehlen, Anträge auf Kontingent-Aufenthaltstitel unmittelbar nach der Veröffentlichung der endgültigen Zahlen im Bundesgesetzblatt – üblicherweise am 2. Januar – einzureichen, da die Landesquoten oft innerhalb weniger Tage ausgeschöpft sind.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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