
Ein Anstieg der Ablehnungen von Post-Graduation Work Permits (PGWP) hat IRCC veranlasst, am 12. Dezember detaillierte Einreichungsanweisungen zu veröffentlichen. Die Mitteilung richtet sich an kürzlich graduierte internationale Studierende, die aufgrund von Portalbeschränkungen erforderliche Sprachtestergebnisse und Nachweise zum Studienfach bei der Online-Bewerbung weggelassen haben.
Im aktuellen System gibt es im PGWP-E-Antrag keine speziellen Upload-Felder für diese Dokumente, weshalb einige Antragsteller fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie nicht notwendig sind. Die Sachbearbeiter lehnen solche Anträge konsequent ab, was für die Absolventen wertvolle Zeit kostet und in manchen Fällen sogar den Aufenthaltsstatus gefährdet – besonders problematisch, da das PGWP eine einmalige Erlaubnis ist, die viele Wege zur dauerhaften Niederlassung ermöglicht.
IRCC weist nun an, fehlende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei mit dem Titel „Letter of Explanation – Mandatory Documents“ zusammenzufassen und diese unter dem Abschnitt für optionale Dokumente hochzuladen. Zudem wurde klargestellt, dass ein offizielles Transcript oder ein Abschlusszeugnis dem Nachweis des Studienfachs beigefügt sein muss. Bereits abgelehnte Anträge können neu geprüft werden, sofern der einzige Mangel in der falschen Dokumentenablage lag und ein neuer Antrag vor Ablauf des Status eingereicht wird.
Für Arbeitgeber, die auf PGWP-Inhaber für Einstiegspositionen angewiesen sind, ist diese Klarstellung entscheidend. Eine abgelehnte Arbeitserlaubnis kann Onboarding-Zeiten verzögern und Compliance-Probleme verursachen, wenn der Absolvent unbeabsichtigt ohne Genehmigung arbeitet. Auch Universitäten wurden gebeten, die neuen Anweisungen in ihre Abschlussbriefings für internationale Studierende zu integrieren.
Empfehlung: Mobility-Teams sollten laufende PGWP-Anträge überprüfen und Absolventen proaktiv dazu anleiten, die konsolidierte PDF-Datei beizufügen, bis IRCC das Portal entsprechend aktualisiert.
Im aktuellen System gibt es im PGWP-E-Antrag keine speziellen Upload-Felder für diese Dokumente, weshalb einige Antragsteller fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie nicht notwendig sind. Die Sachbearbeiter lehnen solche Anträge konsequent ab, was für die Absolventen wertvolle Zeit kostet und in manchen Fällen sogar den Aufenthaltsstatus gefährdet – besonders problematisch, da das PGWP eine einmalige Erlaubnis ist, die viele Wege zur dauerhaften Niederlassung ermöglicht.
IRCC weist nun an, fehlende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei mit dem Titel „Letter of Explanation – Mandatory Documents“ zusammenzufassen und diese unter dem Abschnitt für optionale Dokumente hochzuladen. Zudem wurde klargestellt, dass ein offizielles Transcript oder ein Abschlusszeugnis dem Nachweis des Studienfachs beigefügt sein muss. Bereits abgelehnte Anträge können neu geprüft werden, sofern der einzige Mangel in der falschen Dokumentenablage lag und ein neuer Antrag vor Ablauf des Status eingereicht wird.
Für Arbeitgeber, die auf PGWP-Inhaber für Einstiegspositionen angewiesen sind, ist diese Klarstellung entscheidend. Eine abgelehnte Arbeitserlaubnis kann Onboarding-Zeiten verzögern und Compliance-Probleme verursachen, wenn der Absolvent unbeabsichtigt ohne Genehmigung arbeitet. Auch Universitäten wurden gebeten, die neuen Anweisungen in ihre Abschlussbriefings für internationale Studierende zu integrieren.
Empfehlung: Mobility-Teams sollten laufende PGWP-Anträge überprüfen und Absolventen proaktiv dazu anleiten, die konsolidierte PDF-Datei beizufügen, bis IRCC das Portal entsprechend aktualisiert.
Quelle: CIC News