
Mehrere chinesische diplomatische Vertretungen, darunter in Suriname und den Föderierten Staaten von Mikronesien, veröffentlichten am 18. Dezember identische Mitteilungen, in denen sie eine sofortige Befreiung von der Fingerabdruckerfassung für alle Visumantragsteller mit Aufenthalten von bis zu 180 Tagen ankündigten. Das Pilotprojekt, das vom 19. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2026 gilt, setzt eine seit 2018 bestehende biometrische Erfassungspflicht aus.
Antragsteller für langfristige Visa der Kategorien D, J1, Q1, S1, X1 und Z – die ihr Einreisevisum nach China in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln müssen – sind weiterhin verpflichtet, persönlich zur Fingerabdruckerfassung zu erscheinen. Inhaber diplomatischer Pässe sowie Kinder unter 14 und Erwachsene über 70 Jahre waren bereits von der Pflicht befreit; die neue Regelung erweitert die Ausnahme nun auf den Großteil der Geschäfts- und Touristenreisenden.
Die Konsulate betonen, dass dieser Schritt die Wartezeiten bei Terminen verkürzen, die Überfüllung in den Visahallen reduzieren und es Reisebüros erleichtern wird, Passanträge in größeren Mengen einzureichen. Zudem fügt sich die Maßnahme in Chinas Bestreben ein, seine konsularischen Dienstleistungen zu digitalisieren: Das verbesserte Online-Visaportalsystem (COVA 2.0) füllt Antragsformulare nun automatisch mit Passdaten aus, sodass viele Reisende den Prozess komplett ohne Botschaftsbesuch abschließen können.
Für Unternehmen mit internationalen Mitarbeitereinsätzen bringt die Neuerung sofortige Vorteile. Mitarbeiter, die bisher für die biometrische Erfassung zum nächstgelegenen chinesischen Konsulat fliegen oder ihre Pässe per Kurier schicken mussten, können nun die Einreichung per Post oder über Agenten nutzen, was die Vorlaufzeiten um mehrere Tage verkürzt. Experten raten jedoch, weiterhin Pufferzeiten einzuplanen: Botschaften behalten sich vor, Fingerabdrücke im Einzelfall anzufordern, und Antragsteller müssen nach wie vor aktuelle, klare Fotos vorlegen, die den ICAO-Standards entsprechen.
Antragsteller für langfristige Visa der Kategorien D, J1, Q1, S1, X1 und Z – die ihr Einreisevisum nach China in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln müssen – sind weiterhin verpflichtet, persönlich zur Fingerabdruckerfassung zu erscheinen. Inhaber diplomatischer Pässe sowie Kinder unter 14 und Erwachsene über 70 Jahre waren bereits von der Pflicht befreit; die neue Regelung erweitert die Ausnahme nun auf den Großteil der Geschäfts- und Touristenreisenden.
Die Konsulate betonen, dass dieser Schritt die Wartezeiten bei Terminen verkürzen, die Überfüllung in den Visahallen reduzieren und es Reisebüros erleichtern wird, Passanträge in größeren Mengen einzureichen. Zudem fügt sich die Maßnahme in Chinas Bestreben ein, seine konsularischen Dienstleistungen zu digitalisieren: Das verbesserte Online-Visaportalsystem (COVA 2.0) füllt Antragsformulare nun automatisch mit Passdaten aus, sodass viele Reisende den Prozess komplett ohne Botschaftsbesuch abschließen können.
Für Unternehmen mit internationalen Mitarbeitereinsätzen bringt die Neuerung sofortige Vorteile. Mitarbeiter, die bisher für die biometrische Erfassung zum nächstgelegenen chinesischen Konsulat fliegen oder ihre Pässe per Kurier schicken mussten, können nun die Einreichung per Post oder über Agenten nutzen, was die Vorlaufzeiten um mehrere Tage verkürzt. Experten raten jedoch, weiterhin Pufferzeiten einzuplanen: Botschaften behalten sich vor, Fingerabdrücke im Einzelfall anzufordern, und Antragsteller müssen nach wie vor aktuelle, klare Fotos vorlegen, die den ICAO-Standards entsprechen.
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