
Die von Präsident Trump erlassene Anordnung, die den meisten Bundesangestellten am 24. und 26. Dezember bezahlte Freistellung gewährt, führt zur Schließung der USCIS-Außenstellen, Passbehörden und vieler Konsulate für vier Tage. Die American Bankers Association (ABA) bestätigte jedoch heute, dass diese Schließungen die Definition von „Werktagen“ in den Bundesvorschriften nicht verändern. Diese Klarstellung gilt auch für Einwanderungsanträge und Widerrufsfristen, die sich nach Kalendertagen richten, wie etwa die Rekrutierungszeiträume für H-2A und H-2B sowie die 30-tägige E-Verify-Frist.
Konkret bedeutet das: Eine für den 26. Dezember geplante PERM-Stellenanzeige zählt weiterhin zur obligatorischen 30-tägigen Veröffentlichungsfrist, und ein I-485-Antragsteller hat keine zusätzliche Zeit, um auf eine am 23. Dezember versandte Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen zu reagieren. Gleiches gilt für Antworten auf Arbeitsministeriumsaudits und SEVIS-Fristen für F-1-Studierende.
Arbeitgeber sollten jedoch mit Verzögerungen bei der USPS und Kurierdiensten rechnen. Einwanderungsanwälte empfehlen, Anträge möglichst elektronisch einzureichen und einen Puffer von 48 Stunden vor gesetzlichen Fristabläufen einzuplanen. Teams für globale Mobilität sollten ausländische Staatsangehörige, die auf persönliche InfoPass-Termine während der Feiertage angewiesen sind, darüber informieren, dass diese Termine abgesagt wurden und erst im Januar neu gebucht werden können.
Auch Konsularabteilungen im Ausland, die dem US-Feiertagskalender folgen – darunter Indien, Mexiko und die Philippinen – bleiben geschlossen, was die bestehenden Terminrückstände weiter verschärft. Reisende mit dringenden Anliegen sollten die Botschaften über die üblichen Notfallkanäle kontaktieren, dürfen jedoch bis zum 29. Dezember keine regulären Dienstleistungen erwarten.
Konkret bedeutet das: Eine für den 26. Dezember geplante PERM-Stellenanzeige zählt weiterhin zur obligatorischen 30-tägigen Veröffentlichungsfrist, und ein I-485-Antragsteller hat keine zusätzliche Zeit, um auf eine am 23. Dezember versandte Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen zu reagieren. Gleiches gilt für Antworten auf Arbeitsministeriumsaudits und SEVIS-Fristen für F-1-Studierende.
Arbeitgeber sollten jedoch mit Verzögerungen bei der USPS und Kurierdiensten rechnen. Einwanderungsanwälte empfehlen, Anträge möglichst elektronisch einzureichen und einen Puffer von 48 Stunden vor gesetzlichen Fristabläufen einzuplanen. Teams für globale Mobilität sollten ausländische Staatsangehörige, die auf persönliche InfoPass-Termine während der Feiertage angewiesen sind, darüber informieren, dass diese Termine abgesagt wurden und erst im Januar neu gebucht werden können.
Auch Konsularabteilungen im Ausland, die dem US-Feiertagskalender folgen – darunter Indien, Mexiko und die Philippinen – bleiben geschlossen, was die bestehenden Terminrückstände weiter verschärft. Reisende mit dringenden Anliegen sollten die Botschaften über die üblichen Notfallkanäle kontaktieren, dürfen jedoch bis zum 29. Dezember keine regulären Dienstleistungen erwarten.
Quelle: ABA Banking Journal