
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) veröffentlichte am 17. Dezember 2025 eine endgültige Regelung, die vorschreibt, dass jeder Nicht-US-Bürger – einschließlich rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter – bei jeder Ein- und Ausreise in die Vereinigten Staaten biometrische Daten abgeben muss. Diese Regelung tritt am 26. Dezember 2025 in Kraft. An allen Flughäfen, Grenzübergängen und Seehäfen werden Gesichtserkennungsfotos erfasst, während Fingerabdruck- und Iris-Scans schrittweise eingeführt werden. Reisende, die sich weigern, werden vom Boarding oder der Einreise ausgeschlossen, wodurch biometrische Daten zur Voraussetzung für die Reise werden.
Die Anordnung erfüllt eine jahrzehntelange Vorgabe des Kongresses zur Einrichtung eines umfassenden biometrischen Ein- und Ausreisesystems. Pilotprogramme seit 2018 testeten Gesichtserkennung an 70 % der US-Flughäfen; das DHS erklärt nun, die Technologie sei schnell genug, um die verbleibenden Grenzstellen abzudecken, ohne Wartezeiten zu verlängern. Fluggesellschaften und Kreuzfahrtanbieter müssen ihre Abflugbereiche mit dem cloudbasierten Traveler Verification Service des CBP integrieren, während an Landgrenzen mobile Kioske und Handscanner zum Einsatz kommen.
Datenschutzorganisationen wie die ACLU und mehrere Geschäftsreisekoalitionen warnen, dass der weitreichende Anwendungsbereich – der auch Green-Card-Inhaber und Kinder ab zwei Jahren umfasst – die Gesichtserkennung normalisieren und Reisende bei einem Datenleck der umfangreichen Bilddatenbank gefährden könnte. Das DHS entgegnet, dass die Bilder für die meisten Reisenden gehasht und maximal 14 Tage gespeichert werden. Zudem würden biometrische Verfahren Identitätsbetrug reduzieren und die Kontrollen um 30 Sekunden pro Passagier beschleunigen.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies zunächst operative Anpassungen: Mobility-Manager müssen Reisebestimmungen aktualisieren, Mitarbeiter im Umgang mit Verweigerungen schulen und sicherstellen, dass Systeme zur Mitarbeiterverfolgung Personen erkennen, deren biometrische Daten nicht erfasst wurden. Vielflieger sollten an den Abflugschaltern mehr Zeit einplanen, bis sich der neue Prozess eingespielt hat, und überprüfen, ob ihre Abreisedaten im I-94-Verlauf korrekt erfasst sind.
Blickt man in die Zukunft, schließt das DHS nicht aus, biometrische Anforderungen auf Inlandsflüge auszuweiten oder in bestimmten Fällen DNA-Proben zu verlangen. Unternehmen sollten weiterhin Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und sich an öffentlichen Anhörungen zu künftigen biometrischen Erweiterungen beteiligen, um Mitarbeiterdaten und Geschäftskontinuität zu schützen.
Die Anordnung erfüllt eine jahrzehntelange Vorgabe des Kongresses zur Einrichtung eines umfassenden biometrischen Ein- und Ausreisesystems. Pilotprogramme seit 2018 testeten Gesichtserkennung an 70 % der US-Flughäfen; das DHS erklärt nun, die Technologie sei schnell genug, um die verbleibenden Grenzstellen abzudecken, ohne Wartezeiten zu verlängern. Fluggesellschaften und Kreuzfahrtanbieter müssen ihre Abflugbereiche mit dem cloudbasierten Traveler Verification Service des CBP integrieren, während an Landgrenzen mobile Kioske und Handscanner zum Einsatz kommen.
Datenschutzorganisationen wie die ACLU und mehrere Geschäftsreisekoalitionen warnen, dass der weitreichende Anwendungsbereich – der auch Green-Card-Inhaber und Kinder ab zwei Jahren umfasst – die Gesichtserkennung normalisieren und Reisende bei einem Datenleck der umfangreichen Bilddatenbank gefährden könnte. Das DHS entgegnet, dass die Bilder für die meisten Reisenden gehasht und maximal 14 Tage gespeichert werden. Zudem würden biometrische Verfahren Identitätsbetrug reduzieren und die Kontrollen um 30 Sekunden pro Passagier beschleunigen.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies zunächst operative Anpassungen: Mobility-Manager müssen Reisebestimmungen aktualisieren, Mitarbeiter im Umgang mit Verweigerungen schulen und sicherstellen, dass Systeme zur Mitarbeiterverfolgung Personen erkennen, deren biometrische Daten nicht erfasst wurden. Vielflieger sollten an den Abflugschaltern mehr Zeit einplanen, bis sich der neue Prozess eingespielt hat, und überprüfen, ob ihre Abreisedaten im I-94-Verlauf korrekt erfasst sind.
Blickt man in die Zukunft, schließt das DHS nicht aus, biometrische Anforderungen auf Inlandsflüge auszuweiten oder in bestimmten Fällen DNA-Proben zu verlangen. Unternehmen sollten weiterhin Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und sich an öffentlichen Anhörungen zu künftigen biometrischen Erweiterungen beteiligen, um Mitarbeiterdaten und Geschäftskontinuität zu schützen.
Quelle: VisaVerge
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