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Neue €20 ETIAS-Gebühr bestätigt – Britische Reisende benötigen ab 2027 eine Einreisegenehmigung für die Schweiz

Dez. 29, 2025
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Neue €20 ETIAS-Gebühr bestätigt – Britische Reisende benötigen ab 2027 eine Einreisegenehmigung für die Schweiz
Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bedeutet, dass britische Staatsbürger bald wie andere visumfreie Reisende unter das neue europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) der EU fallen werden. Am 28. Dezember 2025 bestätigte das Branchenportal Travel & Tour World, dass die EU den lange verschobenen Starttermin finalisiert hat: ETIAS soll Ende 2026 in Betrieb gehen, mit einer Übergangsfrist bis 2027. Ab dann muss jeder Inhaber eines britischen Reisepasses, der in eines der 30 Schengen-Staaten – einschließlich der Schweiz – reist, vor Abreise eine genehmigte ETIAS-Genehmigung besitzen und eine Bearbeitungsgebühr von 20 € zahlen.

Für den Schweizer Incoming-Tourismus und multinationale Unternehmen, die regelmäßig britische Mitarbeiter zu ihren Alpenstandorten entsenden, ist diese Entwicklung von großer Bedeutung. ETIAS ist zwar kein Visum, bringt aber eine zusätzliche Compliance-Stufe mit sich: Reisende füllen ein Online-Formular aus, beantworten Sicherheitsfragen und erhalten in den meisten Fällen innerhalb von Minuten eine zweijährige Mehrfacheinreisegenehmigung. Grenzexperten vergleichen das System mit dem US-ESTA, warnen jedoch, dass fehlerhafte Passdaten oder Sicherheitsbedenken manuelle Prüfungen von bis zu 30 Tagen auslösen können.

Neue €20 ETIAS-Gebühr bestätigt – Britische Reisende benötigen ab 2027 eine Einreisegenehmigung für die Schweiz


Reise-Management-Unternehmen passen bereits ihre Buchungsabläufe an, damit die ETIAS-Referenznummer zusammen mit den Advance Passenger Information erfasst wird. Unternehmen mit großen Projektteams, die zwischen London und Schweizer Standorten in Zürich, Basel und Genf pendeln, werden aufgefordert, bis Mitte 2026 interne Informationskampagnen durchzuführen. Wer beim Check-in am Flughafen keine gültige Genehmigung vorweisen kann, wird nicht befördert – die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Die Gebühr ist ebenfalls gestiegen. Ursprünglich mit 7 € veranschlagt, hat Brüssel den Betrag nun auf 20 € für Erwachsene im Alter von 18 bis 70 Jahren festgesetzt. Familien und kleine bis mittlere Unternehmen, die Praktikanten entsenden, sollten beachten: Minderjährige und Personen über 70 Jahre sind weiterhin befreit. Die Zahlung muss bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte erfolgen, eine Rückerstattung bei Planänderungen ist ausgeschlossen.

Für die Schweizer Hotel- und Kongressbranche wird dieser zusätzliche Schritt die Nachfrage kaum bremsen, könnte jedoch kurzfristige Buchungsmuster verändern. Hoteliers rechnen mit vermehrten Anfragen nach flexiblen Ankunftszeiten, falls sich ETIAS-Genehmigungen verzögern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) teilt mit, dass Schweizer Grenzwächter in Echtzeit Zugriff auf die ETIAS-Datenbank haben werden, was wiederholte Einreisen beschleunigt und eine neue Kontrollschicht gegen Überziehungen des Aufenthalts oder Sicherheitsrisiken bietet.
Quelle: Travel & Tour World

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