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China verlängert visafreie Fingerabdruckbearbeitung an acht stark frequentierten Konsulaten

Dez. 29, 2025
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China verlängert visafreie Fingerabdruckbearbeitung an acht stark frequentierten Konsulaten
Das chinesische Außenministerium hat stillschweigend die Ausnahmeregelung zur Fingerabdruckerfassung für Kurzzeitvisa-Antragsteller an acht seiner verkehrsreichsten Auslandsvertretungen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, wie am 26. Dezember bestätigte konsularische Mitteilungen zeigen, die am 28. Dezember veröffentlicht wurden. Die Ausnahmeregelung gilt für Touristenvisa (L), Geschäftsvisa (M / F), Familienbesuchervisa (Q2 / S2) sowie Kurzzeitstudienvisa (X2) mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen.

Antragsteller, die ihre Visa in chinesischen Visa-Zentren in Australien, Kanada, Irland, der Sonderverwaltungsregion Macao, Neuseeland, den Palästinensischen Gebieten, Singapur und dem Vereinigten Königreich beantragen, können nun ihre Reisepässe ohne biometrische Fingerabdrücke einreichen. Auch Drittstaatsangehörige, die in diesen Ländern einen Antrag stellen, sind von der Regelung erfasst. Konsularmitarbeiter in London und Sydney schätzen, dass die Befreiung pro Antragsteller etwa drei Minuten spart, was in der Hochsaison rund 50 Arbeitsstunden pro Woche entspricht.

China verlängert visafreie Fingerabdruckbearbeitung an acht stark frequentierten Konsulaten


Besonders Unternehmen profitieren: Ingenieure auf 60-tägigen Problemlösungseinsätzen oder Filmteams bei Dreharbeiten vor Ort müssen nicht mehr extra für die biometrische Erfassung anreisen, was es akkreditierten Agenturen ermöglicht, Reisepässe im Auftrag der Mitarbeiter per Kurier zu versenden. Mobilitätsteams sollten jedoch darauf hinweisen, dass Z-Arbeitsvisa, X1-Langzeitstudienvisa sowie Q1- und S1-Familienzusammenführungsvisa weiterhin Fingerabdrücke erfordern.

Aus Risikosicht geben die chinesischen Behörden an, sich bei diesen als gering eingestuften Gruppen auf vorausgehende Passagierdaten und nach der Ankunft durchgeführte Gesichtserkennungs-Scans zu verlassen. Die Konsulate behalten sich jedoch das Recht vor, Antragsteller bei Treffern auf Beobachtungslisten vorzuladen. Reisende wird empfohlen, eine ausgedruckte Kopie der Ausnahmeregelung mitzuführen, da einige Fluggesellschaften beim Check-in noch einen Nachweis verlangen.

Die Verlängerung steht im Einklang mit Pekings umfassender Strategie, konsularische Dienstleistungen zu digitalisieren und Antragsrückstände vor dem erwarteten Tourismusboom im Jahr 2026 abzubauen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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