
Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum Internationalen Schutz bestätigte die Regierung, dass eines der umstrittensten Elemente – ein dreijähriges Verbot von Anträgen auf Familienzusammenführung durch Flüchtlinge – beibehalten wird, wenn der Entwurf diese Woche dem Kabinett vorgelegt wird. Ein an die Presse durchgesickertes Briefing-Dokument zeigt, dass Ehepartner, Partner und unterhaltsberechtigte Kinder 36 Monate warten müssen, nachdem der internationale Schutzstatus gewährt wurde, bevor sie zu ihren Angehörigen nach Irland nachziehen können. Zudem werden finanzielle Selbstversorgungsprüfungen auf Grundlage festgelegter Einkommensgrenzen und dem Ausschluss bestimmter Sozialleistungen angewandt.
Beamte argumentieren, dass diese Änderung Irland an die restriktiveren Zeitrahmen angleicht, die von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Migrations- und Asylpakts unterstützt werden, und dazu beitragen soll, „sekundäre Bewegungen“ innerhalb der EU einzudämmen. Das Justizministerium verweist als Begründung auf Rekordzahlen bei Asylanträgen – mehr als 18.000 im Jahr 2025 – sowie auf einen akuten Mangel an staatlich gefördertem Wohnraum.
Menschenrechtsorganisationen und mehrere Oppositionsabgeordnete verurteilen die Maßnahme scharf und warnen, dass die verlängerte Trennung von Familien die Integration erschwere und psychische Belastungen verursache. Auch die Wirtschaftsvereinigung Ibec zeigt sich besorgt: Viele Arbeitgeber stellen Flüchtlinge mit Stamp-4-Status in Festanstellungen ein und befürchten, dass längere Einzelaufenthalte qualifizierte Bewerber abschrecken könnten. Personalabteilungen wird empfohlen, längere Einzelstatus-Zuschüsse einzuplanen und Mobilitätsrichtlinien, die sich auf das Datum der Familienzusammenführung beziehen, zu überprüfen.
Rechtsberater weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf keine Übergangsregelungen enthält. Flüchtlinge, die bereits einen Status besitzen, könnten möglicherweise noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Anträge auf Familienzusammenführung stellen, was in den kommenden Wochen zu einem Antragsansturm führen könnte. Unternehmen mit Flüchtlingsbeschäftigten sollten diese umgehend über die erforderlichen Unterlagen und Bearbeitungszeiten beim Irish Naturalisation and Immigration Service (INIS) informieren.
Sollte das Gesetz unverändert verabschiedet werden, tritt die dreijährige Frist zusammen mit dem umfassenden Gesetz Mitte 2026 in Kraft. Die Koalition signalisiert nur begrenzte Bereitschaft zu Zugeständnissen, doch sind kurzfristige Änderungen in der Ausschussphase noch möglich – weshalb eine fortgesetzte Beteiligung von Arbeitgebern und der Zivilgesellschaft unerlässlich bleibt.
Beamte argumentieren, dass diese Änderung Irland an die restriktiveren Zeitrahmen angleicht, die von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Migrations- und Asylpakts unterstützt werden, und dazu beitragen soll, „sekundäre Bewegungen“ innerhalb der EU einzudämmen. Das Justizministerium verweist als Begründung auf Rekordzahlen bei Asylanträgen – mehr als 18.000 im Jahr 2025 – sowie auf einen akuten Mangel an staatlich gefördertem Wohnraum.
Menschenrechtsorganisationen und mehrere Oppositionsabgeordnete verurteilen die Maßnahme scharf und warnen, dass die verlängerte Trennung von Familien die Integration erschwere und psychische Belastungen verursache. Auch die Wirtschaftsvereinigung Ibec zeigt sich besorgt: Viele Arbeitgeber stellen Flüchtlinge mit Stamp-4-Status in Festanstellungen ein und befürchten, dass längere Einzelaufenthalte qualifizierte Bewerber abschrecken könnten. Personalabteilungen wird empfohlen, längere Einzelstatus-Zuschüsse einzuplanen und Mobilitätsrichtlinien, die sich auf das Datum der Familienzusammenführung beziehen, zu überprüfen.
Rechtsberater weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf keine Übergangsregelungen enthält. Flüchtlinge, die bereits einen Status besitzen, könnten möglicherweise noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Anträge auf Familienzusammenführung stellen, was in den kommenden Wochen zu einem Antragsansturm führen könnte. Unternehmen mit Flüchtlingsbeschäftigten sollten diese umgehend über die erforderlichen Unterlagen und Bearbeitungszeiten beim Irish Naturalisation and Immigration Service (INIS) informieren.
Sollte das Gesetz unverändert verabschiedet werden, tritt die dreijährige Frist zusammen mit dem umfassenden Gesetz Mitte 2026 in Kraft. Die Koalition signalisiert nur begrenzte Bereitschaft zu Zugeständnissen, doch sind kurzfristige Änderungen in der Ausschussphase noch möglich – weshalb eine fortgesetzte Beteiligung von Arbeitgebern und der Zivilgesellschaft unerlässlich bleibt.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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