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Deutschland hebt Transitvisum für indische Passinhaber an Flughäfen auf und ermöglicht schnellere Verbindungen ins Vereinigte Königreich

Jan. 14, 2026
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Deutschland hebt Transitvisum für indische Passinhaber an Flughäfen auf und ermöglicht schnellere Verbindungen ins Vereinigte Königreich
Deutschland hat die langjährige Visumspflicht für den Flughafentransit (ATV) für indische Staatsbürger aufgehoben. Dies wurde während des Staatsbesuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz am 13. Januar 2026 in Neu-Delhi bekanntgegeben. Seit dem 12. Januar benötigen Inder, die über Frankfurt, München oder andere deutsche internationale Drehkreuze reisen, keinen separaten Schengen-Transitaufkleber mehr, wenn sie zu Drittstaaten wie dem Vereinigten Königreich oder der Karibik weiterfliegen.

Diese Änderung hebt eine nach dem Brexit entstandene Regelung auf, die indische Reisende zwang, zwei separate Visa – ein britisches und ein Schengen-Visum – für Reisen über die EU zu beantragen. Lufthansa, Air India und Reiseveranstalter berichten, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand in den letzten sechs Jahren zu einem zweistelligen Rückgang der Passagierzahlen zwischen Indien, Europa und dem Vereinigten Königreich geführt hat. Sie erwarten nun eine rasche Erholung, da die Transitbuchungen bereits wenige Stunden nach der Ankündigung weltweit stark angestiegen sind.

Deutschland hebt Transitvisum für indische Passinhaber an Flughäfen auf und ermöglicht schnellere Verbindungen ins Vereinigte Königreich


Für Manager der Unternehmensmobilität bringt die neue Regelung klare Vorteile: Im Vergleich zu den Kosten von 7.500 bis 10.000 Rupien für ein ATV und der Bearbeitungszeit von zwei bis fünf Tagen entfallen nun die zusätzlichen Auslagen, und die Vorlaufzeiten für kurzfristige Geschäftsreisen werden deutlich verkürzt. Auch die Fluggesellschaften profitieren, da sie nun flexibler Codeshare-Flüge auf den Strecken Indien–Deutschland–UK anbieten können, ohne befürchten zu müssen, dass visumbedingte Nicht-Erscheinen Millionenverluste durch Entschädigungszahlungen für verweigerte Beförderung verursachen.

Reisende sollten beachten, dass die Befreiung nur für Verbindungen im Transitbereich gilt; wer Deutschland betritt, um Gepäck abzuholen oder über Nacht zu bleiben, benötigt weiterhin ein reguläres Schengen-Visum. Das Auswärtige Amt wird voraussichtlich noch diese Woche eine ausführliche Richtlinie veröffentlichen, die die Anspruchsberechtigung für Seeleute und Inhaber von indischen Reisepässen mit eingeschränkter Gültigkeit klärt. Indische Behörden raten derweil Reisenden, sicherzustellen, dass alle Anschlussflüge ins Vereinigte Königreich den Einreisebestimmungen entsprechen, um eine Festsetzung an deutschen Flughäfen zu vermeiden.
Quelle: The Times of India

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