
Reisende, die in den kommenden Monaten Besuche in Tschechien planen oder von dort abreisen, werden bald das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union erleben – eine automatisierte Grenzkontrolldatenbank, die das bisherige Abstempeln von Pässen für Nicht-EU-Bürger ersetzt. Laut einem Bericht von Prague Morning vom 20. Januar wurde das biometrische System im Oktober 2025 an ausgewählten Außengrenzen des Schengen-Raums eingeführt und soll spätestens bis zum 10. April 2026 vollständig einsatzbereit sein.
Im Rahmen des EES müssen Besucher aus Drittstaaten bei der ersten Einreise an einer Außengrenze des Schengen-Raums nach dem Start biometrische Daten wie Gesichtsaufnahmen und vier Fingerabdrücke hinterlegen. Diese Daten werden drei Jahre lang gespeichert und bei späteren Reisen automatisch abgeglichen, sodass Behörden Überziehungen des Aufenthalts in Echtzeit erkennen können. Obwohl Tschechien selbst im Schengen-Raum liegt und keinen Zugang zum Meer hat, hat die Neuerung praktische Auswirkungen für Einwohner und Unternehmen: Jeder Mitarbeiter, Tourist oder Angehörige, der über ein Nicht-Schengen-Drehkreuz – etwa London, Dublin oder Belgrad – in den Schengen-Raum einreist, unterliegt dem neuen Verfahren.
Unternehmen passen ihre Reisepolitik bereits an. Mehrere multinationale Konzerne mit Sitz in Prag haben ihre nicht-EU-Mitarbeiter darauf hingewiesen, bei der erstmaligen Registrierung an großen Flughäfen wie Frankfurt, Wien oder Warschau zusätzlich 45 Minuten einzuplanen. Fluggesellschaften überarbeiten die Mindestumsteigezeiten, und Reiseveranstalter warnen, dass verpasste Anschlussflüge zu Haftungsansprüchen führen können, wenn Arbeitgeber ihre Reisenden nicht ausreichend informieren.
Das EES ist der technologische Vorläufer von ETIAS, der elektronischen Reisegenehmigung im Wert von 20 Euro, die ab Ende 2026 für visumfreie Staatsangehörige verpflichtend wird. Während ETIAS für EU-Bürger mit gültiger tschechischer Aufenthaltserlaubnis nicht gilt, tauschen beide Systeme Daten aus. Das bedeutet, dass durch das EES erfasste Überziehungen zukünftige ETIAS-Genehmigungen gefährden können. Mobilitätsexperten raten daher den Personalabteilungen, die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum noch genauer zu überwachen.
Tschechische Flughäfen gehören nicht zu den ersten Einsatzorten, doch das Innenministerium bestätigt, dass am Prager Flughafen Václav Havel bis August 2026 Selbstbedienungskioske für Transitpassagiere installiert werden. Bis dahin müssen zurückkehrende tschechische Staatsbürger bei Verbindungen über Nicht-Schengen-Terminals mit manuellen Kontrollen rechnen. Die beste Vorgehensweise ist derzeit klar: Einen biometrischen Reisepass mitführen, mehr Zeit einplanen und digitale Kopien der Reisepläne bereithalten, falls Grenzbeamte einen Nachweis über die Weiterreise verlangen.
Im Rahmen des EES müssen Besucher aus Drittstaaten bei der ersten Einreise an einer Außengrenze des Schengen-Raums nach dem Start biometrische Daten wie Gesichtsaufnahmen und vier Fingerabdrücke hinterlegen. Diese Daten werden drei Jahre lang gespeichert und bei späteren Reisen automatisch abgeglichen, sodass Behörden Überziehungen des Aufenthalts in Echtzeit erkennen können. Obwohl Tschechien selbst im Schengen-Raum liegt und keinen Zugang zum Meer hat, hat die Neuerung praktische Auswirkungen für Einwohner und Unternehmen: Jeder Mitarbeiter, Tourist oder Angehörige, der über ein Nicht-Schengen-Drehkreuz – etwa London, Dublin oder Belgrad – in den Schengen-Raum einreist, unterliegt dem neuen Verfahren.
Unternehmen passen ihre Reisepolitik bereits an. Mehrere multinationale Konzerne mit Sitz in Prag haben ihre nicht-EU-Mitarbeiter darauf hingewiesen, bei der erstmaligen Registrierung an großen Flughäfen wie Frankfurt, Wien oder Warschau zusätzlich 45 Minuten einzuplanen. Fluggesellschaften überarbeiten die Mindestumsteigezeiten, und Reiseveranstalter warnen, dass verpasste Anschlussflüge zu Haftungsansprüchen führen können, wenn Arbeitgeber ihre Reisenden nicht ausreichend informieren.
Das EES ist der technologische Vorläufer von ETIAS, der elektronischen Reisegenehmigung im Wert von 20 Euro, die ab Ende 2026 für visumfreie Staatsangehörige verpflichtend wird. Während ETIAS für EU-Bürger mit gültiger tschechischer Aufenthaltserlaubnis nicht gilt, tauschen beide Systeme Daten aus. Das bedeutet, dass durch das EES erfasste Überziehungen zukünftige ETIAS-Genehmigungen gefährden können. Mobilitätsexperten raten daher den Personalabteilungen, die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum noch genauer zu überwachen.
Tschechische Flughäfen gehören nicht zu den ersten Einsatzorten, doch das Innenministerium bestätigt, dass am Prager Flughafen Václav Havel bis August 2026 Selbstbedienungskioske für Transitpassagiere installiert werden. Bis dahin müssen zurückkehrende tschechische Staatsbürger bei Verbindungen über Nicht-Schengen-Terminals mit manuellen Kontrollen rechnen. Die beste Vorgehensweise ist derzeit klar: Einen biometrischen Reisepass mitführen, mehr Zeit einplanen und digitale Kopien der Reisepläne bereithalten, falls Grenzbeamte einen Nachweis über die Weiterreise verlangen.
Quelle: Prague Morning
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