
Das belgische Amt des Kommissars für Flüchtlinge und Staatenlose (CGRS) hat schnell reagiert, um Schutzsuchende zu beruhigen: Die für den 26. bis 30. Januar 2026 geplanten Anhörungen werden trotz des angekündigten fünftägigen nationalen Bahnstreiks nicht abgesagt. In einer Mitteilung vom 22. Januar räumte das CGRS ein, dass die Zugverbindungen ab Sonntagabend 22:00 Uhr „eingeschränkt“ sein werden, betonte jedoch, dass der Zeitplan für Anhörungen am Brüsseler Hauptsitz eingehalten werden soll.
Das CGRS empfiehlt Antragstellern, gesetzlichen Vertretern und Anwälten, den SNCB-Fahrplan oder die mobile App zu nutzen, um alternative Routen zu planen und mehr Reisezeit einzuplanen. Sollte eine Anreise am selben Tag nicht möglich sein, sind die Betroffenen aufgefordert, das CGRS-Dispatch-Team per E-Mail mit ihrer Aktennummer zu informieren, damit schnell ein neuer Termin vereinbart werden kann. Diese proaktive Vorgehensweise steht im Gegensatz zu früheren Streikperioden, in denen zahlreiche Anhörungen kurzfristig verschoben werden mussten, was zu Verfahrensstaus und längeren Bearbeitungszeiten führte.
Aus Sicht der betrieblichen Mobilität ist diese Klarstellung wichtig, da ein reibungsloser Asylbetrieb Belgien hilft, zusätzlichen Druck auf das ohnehin belastete Aufnahmesystem zu vermeiden. NGOs warnen, dass Verzögerungen bei Statusentscheidungen die Unterkunftsknappheit verschärfen und zu erneuten gerichtlich angeordneten Geldstrafen gegen die Bundesregierung führen könnten. Arbeitgeber, die humanitäre Transferempfänger oder Angehörige von Fachkräften unterstützen, erhalten nun mehr Planungssicherheit, dass die Anhörungen – Voraussetzung für Aufenthaltsdokumente und Zugang zum Arbeitsmarkt – wie vorgesehen stattfinden.
Praktische Tipps für Mobilitätsmanager sind, Mitarbeiter und Antragsteller zu empfehlen, bei Terminen während des Streiks eine Übernachtung in der Nähe von Brüssel-Schuman zu buchen, Eurostar- und Thalys-Updates für internationale Ankünfte zu verfolgen und Vollmachten für Anwälte vorzubereiten, falls Mandanten unterwegs verspätet sind. Die CGRS-Mitteilung erinnert zudem daran, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben die Unzulässigkeit des Asylantrags zur Folge haben kann, was Abschiebebescheide und Probleme bei der Unternehmenssponsoring mit sich bringen kann.
Das CGRS empfiehlt Antragstellern, gesetzlichen Vertretern und Anwälten, den SNCB-Fahrplan oder die mobile App zu nutzen, um alternative Routen zu planen und mehr Reisezeit einzuplanen. Sollte eine Anreise am selben Tag nicht möglich sein, sind die Betroffenen aufgefordert, das CGRS-Dispatch-Team per E-Mail mit ihrer Aktennummer zu informieren, damit schnell ein neuer Termin vereinbart werden kann. Diese proaktive Vorgehensweise steht im Gegensatz zu früheren Streikperioden, in denen zahlreiche Anhörungen kurzfristig verschoben werden mussten, was zu Verfahrensstaus und längeren Bearbeitungszeiten führte.
Aus Sicht der betrieblichen Mobilität ist diese Klarstellung wichtig, da ein reibungsloser Asylbetrieb Belgien hilft, zusätzlichen Druck auf das ohnehin belastete Aufnahmesystem zu vermeiden. NGOs warnen, dass Verzögerungen bei Statusentscheidungen die Unterkunftsknappheit verschärfen und zu erneuten gerichtlich angeordneten Geldstrafen gegen die Bundesregierung führen könnten. Arbeitgeber, die humanitäre Transferempfänger oder Angehörige von Fachkräften unterstützen, erhalten nun mehr Planungssicherheit, dass die Anhörungen – Voraussetzung für Aufenthaltsdokumente und Zugang zum Arbeitsmarkt – wie vorgesehen stattfinden.
Praktische Tipps für Mobilitätsmanager sind, Mitarbeiter und Antragsteller zu empfehlen, bei Terminen während des Streiks eine Übernachtung in der Nähe von Brüssel-Schuman zu buchen, Eurostar- und Thalys-Updates für internationale Ankünfte zu verfolgen und Vollmachten für Anwälte vorzubereiten, falls Mandanten unterwegs verspätet sind. Die CGRS-Mitteilung erinnert zudem daran, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben die Unzulässigkeit des Asylantrags zur Folge haben kann, was Abschiebebescheide und Probleme bei der Unternehmenssponsoring mit sich bringen kann.