
Das österreichische Außenministerium hat seine Reisewarnung der höchsten Stufe (Sicherheitsstufe 4) für das gesamte Gebiet des Irak mit Wirkung zum 1. Februar 2026 bestätigt. Obwohl die Einstufung unverändert bleibt, verweisen konsularische Stellen auf eine „Reihe neuer Sicherheitsvorfälle“ in der Nähe wichtiger Logistikkorridore, die von österreichischen Ingenieurbüros rund um Basra und Erbil genutzt werden.
In der vergangenen Woche wurden zwei Konvois auf der Autobahn 1, die Bagdad mit Jordanien verbindet, durch improvisierte Sprengsätze angegriffen, was die Versicherer veranlasste, die Prämien für den Personentransport zu erhöhen. Ölserviceunternehmen mit Sitz in Wien leiten daher ihre Fly-in/Fly-out-Teams über Kuwait und gecharterte Flüge zum Flughafen Erbil um, was die Wechselzyklen der Besatzungen um bis zu drei Tage verlängert.
Das BMEIA warnt zudem, dass die irakischen Behörden begonnen haben, Ausreisevisa für einige ausländische Auftragnehmer durchzusetzen, deren Aufenthaltserlaubnisse gerade erneuert werden – ein Problem, das im Januar mehrere EU-Bürger am Grenzübergang Safwan bei Basra festhielt. Mobilitätsmanager werden dringend gebeten, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter sowohl ihren Reisepass als auch mehrere ausgedruckte Kopien ihrer Visumsgenehmigungen bei sich tragen, wenn sie zwischen Gouvernements reisen, da mobile Kontrollstellen oft nicht über digitale Verifikationsmöglichkeiten verfügen.
Die Warnung betont außerdem, dass die österreichische Botschaft in Bagdad nur eingeschränkt arbeitsfähig ist und das Personal kurzfristig evakuieren kann. Unternehmen, die in Irak ansässige Österreicher beschäftigen, müssen daher private Sicherheits- und medizinische Evakuierungsverträge abschließen, die nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
In der vergangenen Woche wurden zwei Konvois auf der Autobahn 1, die Bagdad mit Jordanien verbindet, durch improvisierte Sprengsätze angegriffen, was die Versicherer veranlasste, die Prämien für den Personentransport zu erhöhen. Ölserviceunternehmen mit Sitz in Wien leiten daher ihre Fly-in/Fly-out-Teams über Kuwait und gecharterte Flüge zum Flughafen Erbil um, was die Wechselzyklen der Besatzungen um bis zu drei Tage verlängert.
Das BMEIA warnt zudem, dass die irakischen Behörden begonnen haben, Ausreisevisa für einige ausländische Auftragnehmer durchzusetzen, deren Aufenthaltserlaubnisse gerade erneuert werden – ein Problem, das im Januar mehrere EU-Bürger am Grenzübergang Safwan bei Basra festhielt. Mobilitätsmanager werden dringend gebeten, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter sowohl ihren Reisepass als auch mehrere ausgedruckte Kopien ihrer Visumsgenehmigungen bei sich tragen, wenn sie zwischen Gouvernements reisen, da mobile Kontrollstellen oft nicht über digitale Verifikationsmöglichkeiten verfügen.
Die Warnung betont außerdem, dass die österreichische Botschaft in Bagdad nur eingeschränkt arbeitsfähig ist und das Personal kurzfristig evakuieren kann. Unternehmen, die in Irak ansässige Österreicher beschäftigen, müssen daher private Sicherheits- und medizinische Evakuierungsverträge abschließen, die nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind.