
Das wichtigste Drehkreuz Berlins, der Flughafen Berlin Brandenburg (BER), stellte am Abend des 5. Februar alle Abflüge und die meisten Ankünfte ein, nachdem eine plötzliche Schicht aus gefrierendem Regen die Start- und Rollbahnen mit einer Schicht aus Glatteis überzog. Der Flugbetrieb kam kurz nach 18:00 Uhr MEZ zum Erliegen, als Enteisungsteams meldeten, dass das Glykol-Spray gefror, bevor es wirken konnte, was die Flugzeuge für den Start unsicher machte.
Innerhalb von drei Stunden wurden mehr als 120 Flüge gestrichen, was schätzungsweise 18.000 Passagiere betraf. Lufthansa und easyJet – die beiden größten Betreiber am Flughafen – leiteten ankommende Flüge nach Leipzig/Halle und Dresden um, während Langstreckenpartner wie Qatar Airways und United die Abflüge auf den Morgen des 6. Februar verschoben. Die Deutsche Bahn verzichtete auf Umbuchungsgebühren für Passagiere mit BER-Kombitickets, warnte jedoch, dass ihre Züge auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke nach Hannover mit reduzierter Geschwindigkeit fahren müssten.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hielt seine höchste Glatteiswarnstufe (Stufe 3) für die Hauptstadt bis 03:00 Uhr MEZ am 6. Februar aufrecht und warnte Reisende, dass sich die Bedingungen verschlechtern könnten, falls die Temperaturen weiter sinken. Der Notfallplan des Flughafens sieht eine gestaffelte Wiedereröffnung vor, sobald die Oberflächentemperaturen für mindestens 30 Minuten über −6 °C liegen; eine erste Inspektion war für 23:30 Uhr MEZ angesetzt.
Für Mobilitätsmanager in Unternehmen kommt die Störung zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Viele Expatriates sollten für das lange Karnevalswochenende ab Freitag nach Hause fliegen. Reiseverantwortliche bemühen sich, Flüge über Frankfurt und Warschau umzubuchen, während mehrere multinationale Unternehmen mit Büros in Adlershof Bahn- oder Mietwagenalternativen für inner-europäische Reisen über BER genehmigt haben. Personalabteilungen raten Reisenden, Bordkarten und Verspätungsbestätigungen aufzubewahren, um EU261-Entschädigungsansprüche zu erleichtern, sobald die Wetterausnahme aufgehoben ist.
Obwohl wetterbedingte Flugausfälle von der Pflicht zur Entschädigung ausgenommen sind, müssen Fluggesellschaften dennoch Mahlzeiten und gegebenenfalls Hotelunterkünfte bereitstellen. Mobilitätsverantwortliche sollten daher Mitarbeiter daran erinnern, Quittungen für Nebenkosten aufzubewahren, die oft nicht durch Gutscheine der Airlines abgedeckt sind – etwa zusätzliche Taxifahrten zur spärlich besiedelten Hotelzone in Brandenburg.
Innerhalb von drei Stunden wurden mehr als 120 Flüge gestrichen, was schätzungsweise 18.000 Passagiere betraf. Lufthansa und easyJet – die beiden größten Betreiber am Flughafen – leiteten ankommende Flüge nach Leipzig/Halle und Dresden um, während Langstreckenpartner wie Qatar Airways und United die Abflüge auf den Morgen des 6. Februar verschoben. Die Deutsche Bahn verzichtete auf Umbuchungsgebühren für Passagiere mit BER-Kombitickets, warnte jedoch, dass ihre Züge auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke nach Hannover mit reduzierter Geschwindigkeit fahren müssten.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hielt seine höchste Glatteiswarnstufe (Stufe 3) für die Hauptstadt bis 03:00 Uhr MEZ am 6. Februar aufrecht und warnte Reisende, dass sich die Bedingungen verschlechtern könnten, falls die Temperaturen weiter sinken. Der Notfallplan des Flughafens sieht eine gestaffelte Wiedereröffnung vor, sobald die Oberflächentemperaturen für mindestens 30 Minuten über −6 °C liegen; eine erste Inspektion war für 23:30 Uhr MEZ angesetzt.
Für Mobilitätsmanager in Unternehmen kommt die Störung zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Viele Expatriates sollten für das lange Karnevalswochenende ab Freitag nach Hause fliegen. Reiseverantwortliche bemühen sich, Flüge über Frankfurt und Warschau umzubuchen, während mehrere multinationale Unternehmen mit Büros in Adlershof Bahn- oder Mietwagenalternativen für inner-europäische Reisen über BER genehmigt haben. Personalabteilungen raten Reisenden, Bordkarten und Verspätungsbestätigungen aufzubewahren, um EU261-Entschädigungsansprüche zu erleichtern, sobald die Wetterausnahme aufgehoben ist.
Obwohl wetterbedingte Flugausfälle von der Pflicht zur Entschädigung ausgenommen sind, müssen Fluggesellschaften dennoch Mahlzeiten und gegebenenfalls Hotelunterkünfte bereitstellen. Mobilitätsverantwortliche sollten daher Mitarbeiter daran erinnern, Quittungen für Nebenkosten aufzubewahren, die oft nicht durch Gutscheine der Airlines abgedeckt sind – etwa zusätzliche Taxifahrten zur spärlich besiedelten Hotelzone in Brandenburg.
Quelle: The Local Germany / BILD
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