
Die Rechtsberatungsgesellschaft Interconsulting weist darauf hin, dass das jüngste Haushaltsgesetz die ursprünglichen Einstiegskosten der Flat-Tax von 2017 für vermögende Privatpersonen verdreifacht – von 100.000 € auf 300.000 € – und den Zuschlag pro unterhaltsberechtigter Person auf 50.000 € verdoppelt. Die Änderung gilt für alle, die ab dem 1. Januar 2026 ihren Wohnsitz begründen, und könnte die Attraktivität des Programms im Vergleich zu Konkurrenzangeboten in Portugal oder Griechenland verringern. (pragma.international)
Nach Artikel 24-bis des italienischen Einkommensteuergesetzes befreit die Flat-Tax ausländische Einkünfte (einschließlich Kapitalgewinne und Gewinne aus kontrollierten ausländischen Gesellschaften) von der regulären Besteuerung und hebt die Meldepflichten für Auslandsvermögen auf. Die Nachfrage bleibt hoch – 2025 gibt es 1.150 aktive Begünstigte – doch Steuerberater prognostizieren eine Segmentierung: Nur ultra-reiche Familien werden weiterhin das Programm nutzen, während „vermögende“ Fachkräfte verstärkt auf die Impatriati-Erleichterungen setzen.
Interconsulting betont die praktische Bedeutung des Datums der Anmeldung im Einwohnermeldeamt: Zwei Zuziehende mit demselben Arbeitsvertrag könnten unterschiedliche Ersatzsteuerbeträge zahlen, wenn ihre Anmeldung den Stichtag 31. Dezember 2025 überschreitet. Mobility-Manager sollten daher die Wohnungssuche und Termine bei der Gemeinde im vierten Quartal 2025 sorgfältig planen.
Aus politischer Sicht hofft die Regierung, dass die höheren Einnahmen pro Begünstigtem die öffentliche Kritik an der vermeintlichen Großzügigkeit des Programms ausgleichen. Ob dies gelingt, hängt davon ab, ob die vermögenden Zuziehenden bleiben oder sich anderweitig orientieren.
Nach Artikel 24-bis des italienischen Einkommensteuergesetzes befreit die Flat-Tax ausländische Einkünfte (einschließlich Kapitalgewinne und Gewinne aus kontrollierten ausländischen Gesellschaften) von der regulären Besteuerung und hebt die Meldepflichten für Auslandsvermögen auf. Die Nachfrage bleibt hoch – 2025 gibt es 1.150 aktive Begünstigte – doch Steuerberater prognostizieren eine Segmentierung: Nur ultra-reiche Familien werden weiterhin das Programm nutzen, während „vermögende“ Fachkräfte verstärkt auf die Impatriati-Erleichterungen setzen.
Interconsulting betont die praktische Bedeutung des Datums der Anmeldung im Einwohnermeldeamt: Zwei Zuziehende mit demselben Arbeitsvertrag könnten unterschiedliche Ersatzsteuerbeträge zahlen, wenn ihre Anmeldung den Stichtag 31. Dezember 2025 überschreitet. Mobility-Manager sollten daher die Wohnungssuche und Termine bei der Gemeinde im vierten Quartal 2025 sorgfältig planen.
Aus politischer Sicht hofft die Regierung, dass die höheren Einnahmen pro Begünstigtem die öffentliche Kritik an der vermeintlichen Großzügigkeit des Programms ausgleichen. Ob dies gelingt, hängt davon ab, ob die vermögenden Zuziehenden bleiben oder sich anderweitig orientieren.
Quelle: Pragma-Interconsulting