
Italiens neu verabschiedetes Haushaltsgesetz für 2026 enthält mehrere Bestimmungen, die direkt die Vergütungsplanung für Expatriates und die Kosten für den Einsatz von Talenten im Land beeinflussen. Laut dem Global Mobility Services Flash Alert von KPMG ist die wichtigste Änderung die deutliche Anhebung der sogenannten Pauschalsteuer für „neue Einwohner“ auf 300.000 € pro Jahr (plus 50.000 € pro Angehörigem), zuvor waren es 200.000 €. Diese Erhöhung gilt für Personen, die sich ab dem 1. Januar 2026 als italienische Steuerresidenten anmelden. (kpmg.com)
Weitere mobilitätsrelevante Maßnahmen umfassen eine Senkung des zweiten Einkommenssteuersatzes auf 33 %, eine Anhebung der steuerfreien Obergrenze für Essensgutscheine auf 10 € sowie strengere Zulassungskriterien für das beliebte Impatriati-Regime. Auch die Sozialversicherungsgrenzen wurden angepasst: Der zusätzliche Beitrag von 1 % greift nun ab einem Einkommen von 56.224 €, die jährliche Beitragsbemessungsgrenze liegt künftig bei 122.295 €.
Warum das wichtig ist: Das Pauschalsteuer-Regime zieht seit 2017 vermögende Privatpersonen (HNWI) und Führungskräfte an, da es die italienische Steuer auf weltweites Einkommen durch eine Pauschale ersetzt. Die Erhöhung könnte mittelständische Entsandte abschrecken, bleibt aber für ultra-reiche Transferierte attraktiv. Arbeitgeber sollten daher ihre Kostenprognosen, Bruttoausgleichsvereinbarungen und Bilanzberechnungen für ab nächstem Jahr beginnende Entsendungen überprüfen.
Handlungsempfehlungen für HR: Betroffene Entsandte nach Beginn des Wohnsitzes erfassen; Modelle zur Steuerangleichung aktualisieren; Kandidaten über die Wahl zwischen der überarbeiteten Pauschalsteuer und dem Impatriati-Regime informieren, das für lohnbasierte Mitarbeiter mit Einkommen unter 600.000 € weiterhin attraktiv bleibt.
Weitere mobilitätsrelevante Maßnahmen umfassen eine Senkung des zweiten Einkommenssteuersatzes auf 33 %, eine Anhebung der steuerfreien Obergrenze für Essensgutscheine auf 10 € sowie strengere Zulassungskriterien für das beliebte Impatriati-Regime. Auch die Sozialversicherungsgrenzen wurden angepasst: Der zusätzliche Beitrag von 1 % greift nun ab einem Einkommen von 56.224 €, die jährliche Beitragsbemessungsgrenze liegt künftig bei 122.295 €.
Warum das wichtig ist: Das Pauschalsteuer-Regime zieht seit 2017 vermögende Privatpersonen (HNWI) und Führungskräfte an, da es die italienische Steuer auf weltweites Einkommen durch eine Pauschale ersetzt. Die Erhöhung könnte mittelständische Entsandte abschrecken, bleibt aber für ultra-reiche Transferierte attraktiv. Arbeitgeber sollten daher ihre Kostenprognosen, Bruttoausgleichsvereinbarungen und Bilanzberechnungen für ab nächstem Jahr beginnende Entsendungen überprüfen.
Handlungsempfehlungen für HR: Betroffene Entsandte nach Beginn des Wohnsitzes erfassen; Modelle zur Steuerangleichung aktualisieren; Kandidaten über die Wahl zwischen der überarbeiteten Pauschalsteuer und dem Impatriati-Regime informieren, das für lohnbasierte Mitarbeiter mit Einkommen unter 600.000 € weiterhin attraktiv bleibt.
Quelle: KPMG GMS Flash Alert 2026-029