
Das finnische Innenministerium hat am 7. Februar einen 580-seitigen Gesetzentwurf vorgelegt, der nahezu alle Abschnitte des Ausländergesetzes neu regelt, um den EU-Pakt für Migration und Asyl vor dessen Inkrafttreten Mitte 2026 umzusetzen. Am 10. Februar veröffentlichte die Diakonissenstiftung, eine der größten Flüchtlingshilfsorganisationen des Landes, eine scharfe 12-seitige Stellungnahme, in der sie der Regierung vorwirft, „Geschwindigkeit über Gerechtigkeit zu stellen“.
Dem Entwurf zufolge sollen Grenzschutzbeamte negative Entscheidungen im beschleunigten „Grenzverfahren“ treffen dürfen, das nur fünf Tage dauern kann; der Anspruch auf Rechtshilfe soll eingeschränkt werden; und die Frist für Berufungen gegen eine Ablehnung in erster Instanz soll von 30 auf 15 Tage verkürzt werden. Antragsteller dürfen erst nach sechs Monaten legal arbeiten – doppelt so lange wie bisher.
Das Innenministerium argumentiert, die Änderungen seien notwendig, um einen Rückstau von mehr als 10.000 Fällen abzubauen und sekundäre Bewegungen innerhalb des Schengen-Raums zu verhindern. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass der EU-Pakt den Mitgliedstaaten Spielraum lässt, strengere Garantien beizubehalten, wenn das nationale Recht diese bereits vorsieht. „Finnland entscheidet sich dafür, seine eigenen Standards zu schwächen, statt sie zu erhalten“, so Anne Hammad, Migrationsspezialistin der Stiftung.
Auch Fachanwälte für Unternehmensmigration beobachten den Gesetzentwurf genau, da das Paket die Kategorien von Aufenthaltstiteln vereinheitlichen und die Dublin-Überstellungsregeln an das neue EU-Format anpassen wird. Arbeitgeber, die Praktikanten und innerbetriebliche Versetzte beschäftigen, könnten von kürzeren Entscheidungsfristen profitieren – müssten aber im Falle einer abgelehnten Asylantragspflicht womöglich die Kosten für eine verpflichtende Rückkehrbürgschaft tragen.
Der Entwurf liegt bis zum 4. März zur Stellungnahme vor. Die Regierung hofft, ihn vor der Osterpause dem Parlament vorzulegen, damit das neue System im Januar 2027 starten kann – drei Monate vor der EU-Frist.
Dem Entwurf zufolge sollen Grenzschutzbeamte negative Entscheidungen im beschleunigten „Grenzverfahren“ treffen dürfen, das nur fünf Tage dauern kann; der Anspruch auf Rechtshilfe soll eingeschränkt werden; und die Frist für Berufungen gegen eine Ablehnung in erster Instanz soll von 30 auf 15 Tage verkürzt werden. Antragsteller dürfen erst nach sechs Monaten legal arbeiten – doppelt so lange wie bisher.
Das Innenministerium argumentiert, die Änderungen seien notwendig, um einen Rückstau von mehr als 10.000 Fällen abzubauen und sekundäre Bewegungen innerhalb des Schengen-Raums zu verhindern. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass der EU-Pakt den Mitgliedstaaten Spielraum lässt, strengere Garantien beizubehalten, wenn das nationale Recht diese bereits vorsieht. „Finnland entscheidet sich dafür, seine eigenen Standards zu schwächen, statt sie zu erhalten“, so Anne Hammad, Migrationsspezialistin der Stiftung.
Auch Fachanwälte für Unternehmensmigration beobachten den Gesetzentwurf genau, da das Paket die Kategorien von Aufenthaltstiteln vereinheitlichen und die Dublin-Überstellungsregeln an das neue EU-Format anpassen wird. Arbeitgeber, die Praktikanten und innerbetriebliche Versetzte beschäftigen, könnten von kürzeren Entscheidungsfristen profitieren – müssten aber im Falle einer abgelehnten Asylantragspflicht womöglich die Kosten für eine verpflichtende Rückkehrbürgschaft tragen.
Der Entwurf liegt bis zum 4. März zur Stellungnahme vor. Die Regierung hofft, ihn vor der Osterpause dem Parlament vorzulegen, damit das neue System im Januar 2027 starten kann – drei Monate vor der EU-Frist.
Quelle: Helsinki Times
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