
Die Bundesbehörde der VAE für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit (ICP) hat eine einheitliche landesweite Strafe von 50 AED (ca. 13,60 US-Dollar) pro Tag eingeführt, die für ausländische Besucher oder Einwohner gilt, die sich nach Ablauf oder Stornierung ihres Visums weiterhin im Land aufhalten.
Die Ankündigung erfolgte am 11. Februar 2026 und wurde von der ICP sowie der Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten in Dubai (GDRFA) bestätigt. Damit wird ein bisher uneinheitliches System mit unterschiedlichen Tarifen für Touristen-, Besuchs- und Aufenthaltsvisa ersetzt, die oft je nach Emirat variierten. Die Einwanderungsportale wurden bereits mit der neuen Bußgeldtabelle aktualisiert, und Reisende können Strafen nun sofort über die ICP- oder GDRFA-Apps mit UAE Pass einsehen und begleichen.
Die Reform schafft lang ersehnte Klarheit für globale Mobilitätsmanager. Unternehmen können jetzt mit einem einheitlichen Satz für alle entsandten Mitarbeiter und deren Angehörige kalkulieren, unabhängig vom Aufenthaltsort in den VAE. Gleichzeitig wurde die bisherige 10-tägige Kulanzfrist für die meisten Touristenvisa abgeschafft, sodass Bußgelder sofort nach Ablauf des Visums anfallen. Besucher, die sich länger als 30 Tage überziehen, müssen vor der Ausreise zudem eine Ausreisegenehmigung (Out-Pass) beantragen, die etwa 250–300 AED kostet.
Parallel dazu wird die Durchsetzung der Vorschriften verschärft. Smart-Gate-Systeme an den Flughäfen der VAE erkennen Passagiere mit offenen Bußgeldern, und Arbeitgeber erhalten automatische Hinweise, um „Fluchtberichte“ einzureichen, wenn ein gesponserter Arbeitnehmer seinen Status nicht regelt. Einwanderungsanwälte warnen, dass chronische Überzieher nun mit Ausreiseverboten, zukünftigen Einreiseverboten oder einer schwarzen Liste in der gesamten GCC-Region rechnen müssen.
Praktische Tipps für HR-Teams sind, automatisierte Erinnerungen rechtzeitig vor Ablauf des Visums einzurichten, die neuen Online-Dashboards zu nutzen, um Bußgeldstände 48 Stunden vor der Reise zu überprüfen, und Geschäftsreisende anzuweisen, einen kleinen zeitlichen Puffer im Land einzuplanen, falls ihre Akte aus technischen Gründen vorübergehend blockiert wird. Die ICP hat angekündigt, dass humanitäre Bußgeldbefreiungen weiterhin möglich sind, jedoch nur über einen formellen Online-Antrag mit unterstützenden Nachweisen wie Krankenhausberichten oder Flugstornierungen.
Die Ankündigung erfolgte am 11. Februar 2026 und wurde von der ICP sowie der Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten in Dubai (GDRFA) bestätigt. Damit wird ein bisher uneinheitliches System mit unterschiedlichen Tarifen für Touristen-, Besuchs- und Aufenthaltsvisa ersetzt, die oft je nach Emirat variierten. Die Einwanderungsportale wurden bereits mit der neuen Bußgeldtabelle aktualisiert, und Reisende können Strafen nun sofort über die ICP- oder GDRFA-Apps mit UAE Pass einsehen und begleichen.
Die Reform schafft lang ersehnte Klarheit für globale Mobilitätsmanager. Unternehmen können jetzt mit einem einheitlichen Satz für alle entsandten Mitarbeiter und deren Angehörige kalkulieren, unabhängig vom Aufenthaltsort in den VAE. Gleichzeitig wurde die bisherige 10-tägige Kulanzfrist für die meisten Touristenvisa abgeschafft, sodass Bußgelder sofort nach Ablauf des Visums anfallen. Besucher, die sich länger als 30 Tage überziehen, müssen vor der Ausreise zudem eine Ausreisegenehmigung (Out-Pass) beantragen, die etwa 250–300 AED kostet.
Parallel dazu wird die Durchsetzung der Vorschriften verschärft. Smart-Gate-Systeme an den Flughäfen der VAE erkennen Passagiere mit offenen Bußgeldern, und Arbeitgeber erhalten automatische Hinweise, um „Fluchtberichte“ einzureichen, wenn ein gesponserter Arbeitnehmer seinen Status nicht regelt. Einwanderungsanwälte warnen, dass chronische Überzieher nun mit Ausreiseverboten, zukünftigen Einreiseverboten oder einer schwarzen Liste in der gesamten GCC-Region rechnen müssen.
Praktische Tipps für HR-Teams sind, automatisierte Erinnerungen rechtzeitig vor Ablauf des Visums einzurichten, die neuen Online-Dashboards zu nutzen, um Bußgeldstände 48 Stunden vor der Reise zu überprüfen, und Geschäftsreisende anzuweisen, einen kleinen zeitlichen Puffer im Land einzuplanen, falls ihre Akte aus technischen Gründen vorübergehend blockiert wird. Die ICP hat angekündigt, dass humanitäre Bußgeldbefreiungen weiterhin möglich sind, jedoch nur über einen formellen Online-Antrag mit unterstützenden Nachweisen wie Krankenhausberichten oder Flugstornierungen.
Quelle: UAE Plan
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