
Reisende, die ihren Aufenthalt mit jeglicher Art von Visum in den VAE überschreiten – sei es Touristen-, Besuchs-, Aufenthaltsvisum oder ein kürzlich widerrufenes Aufenthaltsrecht – müssen nun eine einheitliche Tagesstrafe von 50 AED (ca. 13,60 US-Dollar) zahlen. Die Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit (ICP) hat am 11. Februar 2026 offiziell auf ein „Einheitliches Bußgeldsystem“ umgestellt, was am 14. Februar in einer öffentlichen Richtlinie bestätigt wurde. Bisher variierten die Strafen stark je nach Visumskategorie und Emirat, was Besuchern und Personalabteilungen die Kostenabschätzung erschwerte.
Das neue System hebt Dubais bisherige Zuschläge für den ersten Tag sowie die unterschiedlichen Gebührenordnungen in Abu Dhabi und den Nord-Emiraten auf. Auch die Kulanzfristen wurden vereinheitlicht: Inhaber von Touristen- und Besuchervisa erhalten keine zusätzlichen Tage mehr, während Personen mit widerrufenem Aufenthaltsrecht weiterhin eine Frist von 30 bis 180 Tagen haben, abhängig von ihrer beruflichen Qualifikation. Die Bußgelder werden automatisch in den Datenbanken von ICP und GDRFA erfasst und bei der Einreise über Smart-Gates an Flughäfen und Landgrenzen angezeigt.
Überzieher können die Strafen online über das ICP Smart Services-Portal, die GDRFA Dubai-Website oder die UAE Pass-App begleichen. Behörden empfehlen, die Zahlung mindestens 48 Stunden vor Abreise vorzunehmen, um technische Sperren am Flughafen zu vermeiden. Bei einem Überziehen von mehr als 30 Tagen ist zusätzlich zur Tagesstrafe eine Ausreisegenehmigung erforderlich, die etwa 250 bis 300 AED kostet.
Für Manager im Bereich globale Mobilität vereinfacht die einheitliche Regelung die Kostenplanung und Mitarbeiterinformation erheblich. Dienstanweisungen und Reiserichtlinien können nun landesweit mit einer einzigen Gebühr arbeiten, was den Verwaltungsaufwand reduziert und das Risiko einer Schwarzen Liste wegen Nichtzahlung minimiert. Laut ICP ist dieser Schritt Teil einer umfassenderen Initiative, um vor der geplanten Einführung eines einheitlichen Visumsystems im Golfraum eine „vorhersehbare, integrierte“ Einwanderungskontrolle zu schaffen. (uaeplan.ae)
Das neue System hebt Dubais bisherige Zuschläge für den ersten Tag sowie die unterschiedlichen Gebührenordnungen in Abu Dhabi und den Nord-Emiraten auf. Auch die Kulanzfristen wurden vereinheitlicht: Inhaber von Touristen- und Besuchervisa erhalten keine zusätzlichen Tage mehr, während Personen mit widerrufenem Aufenthaltsrecht weiterhin eine Frist von 30 bis 180 Tagen haben, abhängig von ihrer beruflichen Qualifikation. Die Bußgelder werden automatisch in den Datenbanken von ICP und GDRFA erfasst und bei der Einreise über Smart-Gates an Flughäfen und Landgrenzen angezeigt.
Überzieher können die Strafen online über das ICP Smart Services-Portal, die GDRFA Dubai-Website oder die UAE Pass-App begleichen. Behörden empfehlen, die Zahlung mindestens 48 Stunden vor Abreise vorzunehmen, um technische Sperren am Flughafen zu vermeiden. Bei einem Überziehen von mehr als 30 Tagen ist zusätzlich zur Tagesstrafe eine Ausreisegenehmigung erforderlich, die etwa 250 bis 300 AED kostet.
Für Manager im Bereich globale Mobilität vereinfacht die einheitliche Regelung die Kostenplanung und Mitarbeiterinformation erheblich. Dienstanweisungen und Reiserichtlinien können nun landesweit mit einer einzigen Gebühr arbeiten, was den Verwaltungsaufwand reduziert und das Risiko einer Schwarzen Liste wegen Nichtzahlung minimiert. Laut ICP ist dieser Schritt Teil einer umfassenderen Initiative, um vor der geplanten Einführung eines einheitlichen Visumsystems im Golfraum eine „vorhersehbare, integrierte“ Einwanderungskontrolle zu schaffen. (uaeplan.ae)
Quelle: UAE Plan