
In einem Urteil, das die zunehmende gerichtliche Kontrolle im Bereich der Einwanderungsdienstleistungen unterstreicht, hat das Gericht erster Instanz in Dubai am 18. Februar zwei Dienstleistungsverträge aufgehoben und eine lokale Beratungsfirma zur Rückzahlung von 92.886 AED sowie 10.000 AED Schadensersatz und 5 Prozent Jahreszinsen verurteilt. Der arabische Kläger hatte geltend gemacht, dass das Unternehmen trotz vollständiger Zahlung die zugesagten Aufenthaltsvisa nicht geliefert habe.
Das Gericht stellte Vertragsbruch seitens der Beratung fest und wies deren Antrag auf sofortige Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zurück. Rechtsexperten sehen in der Entscheidung ein deutliches Signal für ein härteres Vorgehen gegen Agenturen, die Wege wie das kanadische Fachkräfteprogramm oder europäische Investorenvisa überverkaufen – Märkte, die bei in den VAE ansässigen Personen auf der Suche nach einem Zweitpass besonders gefragt sind.
Für Umzugsmanager ist der Fall eine Warnung: Nur lizenzierte Agenten beauftragen, auf zahlungsabhängige Meilensteine bestehen und sicherstellen, dass Dienstleistungsverträge Rückerstattungs- und Streitbeilegungsklauseln enthalten, die mit dem Handelsrecht der VAE konform sind. Das Urteil stärkt zudem die Rechte der Verbraucher, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, anstatt sich nur an Wirtschaftsbehörden zu wenden.
Brancheninsider erwarten, dass das Urteil weitreichende Folgen für den boomenden Beratungsmarkt im Bereich „Staatsbürgerschaft durch Investition“ haben wird und Unternehmen dazu bringt, ihre Compliance und Berufshaftpflichtversicherung zu verschärfen. Mitarbeiter, die selbstfinanzierte Migrationsprogramme in Betracht ziehen, sollten daran erinnert werden, Anbieter sorgfältig zu prüfen.
Das Gericht stellte Vertragsbruch seitens der Beratung fest und wies deren Antrag auf sofortige Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zurück. Rechtsexperten sehen in der Entscheidung ein deutliches Signal für ein härteres Vorgehen gegen Agenturen, die Wege wie das kanadische Fachkräfteprogramm oder europäische Investorenvisa überverkaufen – Märkte, die bei in den VAE ansässigen Personen auf der Suche nach einem Zweitpass besonders gefragt sind.
Für Umzugsmanager ist der Fall eine Warnung: Nur lizenzierte Agenten beauftragen, auf zahlungsabhängige Meilensteine bestehen und sicherstellen, dass Dienstleistungsverträge Rückerstattungs- und Streitbeilegungsklauseln enthalten, die mit dem Handelsrecht der VAE konform sind. Das Urteil stärkt zudem die Rechte der Verbraucher, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, anstatt sich nur an Wirtschaftsbehörden zu wenden.
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Quelle: Gulf News
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