
Italiens Amtsblatt vom 28. Februar veröffentlichte das Gesetz Nr. 26/2026, das das Dekret-Gesetz 200/2025 umsetzt und vor allem die Frist für im Ausland geborene minderjährige Kinder italienischer Staatsbürger zur Einreichung der „beneficio di legge“-Staatsbürgerschaftserklärung bei Konsulaten weltweit vom 31. Mai 2026 auf den 31. Mai 2029 verlängert. Die dreijährige Verlängerung verschafft Tausenden von Familien Luft, die Schwierigkeiten hatten, Termine auf der überlasteten Prenot@Mi-Plattform zu bekommen. Konsularstellen in Brüssel, Chicago und Buenos Aires haben ihre Hinweise bereits aktualisiert, doch Antragsteller müssen weiterhin vollständige Geburtsurkunden, Nachweise über ununterbrochene elterliche Staatsbürgerschaft sowie Wohnsitznachweise zum Zeitpunkt der Erklärung vorlegen. Für globale Mobilitätsteams verringert die Änderung das Risiko, dass bei Expatriates mit abhängigen Kindern diese durch Erreichen der Volljährigkeit den Zugang zu EU-Freizügigkeitsrechten verlieren. Unternehmen sollten die Akten der Entsandten prüfen, um Kinder, die bald volljährig werden, zu identifizieren und die Beglaubigung der erforderlichen Dokumente rechtzeitig vor der neuen Frist zu planen; die Nachfrage nach Apostille-Diensten wird voraussichtlich stark ansteigen. Einwanderungsanwälte weisen zudem darauf hin, dass das Gesetz 26 auch die gerichtlichen Verfahren bei umstrittenen Staatsbürgerschaftsfällen vereinfacht und einen beschleunigten Gerichtsweg einführt, der die durchschnittliche Verfahrensdauer von 24 auf 12 Monate halbieren soll. Die Personalabteilungen sollten genau beobachten, wie die Gerichte die Übergangsbestimmungen auslegen, insbesondere für Kinder, die zwischen der alten und der neuen Frist volljährig werden.